VIVA Media AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
22.11.2005 Dr. Pruskowski Die Hauptversammlung hat 02.11.2005 beschlossen, das Grundkapital in vereinfachter Form durch Einziehung von Aktien um EUR 7,00 herabzusetzen und entsprechend die Satzung in § 5 zu ändern. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 02.11.2005 im Wege des Formwechsels in die VIVA Media GmbH mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 56547) umgewandelt. Die Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform ist erfolgt am 22.11.2005. -
- - - Beschluss Bl. 1068 ff. (1102 ff.) Sdb.
14.06.2005 Dr. Pruskowski - Die Hauptversammlung hat am 14.01.2005 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die -
22.04.2005 Dr. Pruskowski - Zwischen der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen und der Viacom Holdings Germany LLC mit Sitz in New York City/New York, USA besteht ein Beherrschungsvertrag vom 22.11.2004, dem die Hauptversammlung am 14.01.2005 zugestimmt hat. Beherrschungsvertrag Bl. 1123 ff., Beschluss Bl. 1068 ff. (1101 ff.) Sdb.
18.09.2003 Wellems Die Hauptversammlung vom 29.08.2003 hat beschlossen, die Satzung in § 4 (Bekanntmachungen), § 23 (Einberufung), § 24 (Teilnahmrecht und Stimmrecht), § 27 (Ordentliche Hauptversammlung) und § 28 (Jahresabschluß). zu ändern. - Beschl. Bl. 917 ff. Sdb.
29.10.2002 Wellems Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30.08.2002 ist die Satzung geändert in § 8 (Zusammensetzung des Vorstands), § 13 ( Zusammensetzung des Aufsichtsrats), § 19 (Beschlußfassung), § 22 (Vergütung des Aufsichtsrates) und § 24 (Teilnahmerecht und Stimmrecht), der um einen Abs. (3) ergänzt wurde. Die Hauptversammlung hat weiter die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 941.310,00 beschlossen. Entsprechend ist die Satzung um einen § 5 Abs. (7) ergänzt (Bedingtes Kapital II). Ferner ist § 5 Abs. (5) der Satzung aufgehoben und wie folgt neu gefaßt: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grund kapital bis zum 30.08.2007 um bis zu EUR 7.607.160,00 durch ein-oder mehrmalige Ausgabe neuer Namensaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen( Genehmigtes Kapital III). Beschluss Blatt 883 ff. Sonderband
17.09.2002 Wellems - Die Hauptversammlung vom 16.06.2000 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.500.000,00 EUR beschlossen (§ 5 Abs. 6 der Satzung). von Amts wegen berichtigend ergänzt.
- - - Beschlüsse Bl. 766 ff. Sdb
13.12.2001 Wellems Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.255.491,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom - -
29.11.2001 Wellems Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 3352616,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.11.2001 ist § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. Das genehmigte Kapital (I) beträgt nun 3874384,00 EUR. - Beschlüsse Bl.662 ff. Sdb
31.07.2001 Dr. Pruskowski Die Hauptversammlung vom 19.06.2001 hat die Änderung der Satzung in § 24 (Teilnahme und Stimmrecht) beschlossen. - -

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