Vivacon AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Agrippinawerft, 30, 50678, Köln
Zweck: der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Wohnbauten, gewerblichen Gebäuden und entsprechende Projektentwicklungen einschließlich des Baues und der Modernisierung als Bauherr oder Bauträger sowie der Erwerb und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen,

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
10.03.2014 Leisten - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 386/13) vom 01.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. -
11.05.2011 Keusch - Die Hauptversammlung vom 15.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) und § 8 (bedingtes Kapital) beschlossen. Weiter wurde § 20 (Vergütung) geändert. (3) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 97.907,00 eingeteilt in bis zu 97.907 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 750.000,00 eingeteilt in bis zu 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1/2011). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 15. April 2011 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2011". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten -
01.06.2010 Engeland - Die Hauptversammlung vom 21.05.2010 hat die Neufassung der Satzung in § 21 Absatz (3) (Ort und Einberufung) und § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. - -
28.10.2009 Keusch - Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 19. Dezember 2008 nach Ausübung von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 39.181,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.01.2009 wurden §§ 5, 8 der Satzung geändert. - Berichtigung zu lfd. Nr. 24, Spalte 6 a
12.03.2009 Richter Geschäftsanschrift: Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln - - -
- - - (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 401.322,00, eingeteilt in bis zu 401.322 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 55.017,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften -
11.03.2009 Keusch - Aufgrund der am 15.10.2001 und 19.05.2005 (Aktienoptionsplan 2001) und am 27.04.2004 (Aktienoptionsplan 2004) beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals wurden im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 19. Januar 2008 nach Ausübung von Bezugsrechten 39.181 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen - -
03.06.2008 Keusch - Die Hauptversammlung vom 20.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) und § 18 (Beschlüsse des Aufsichtsrates) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 464.000,00 eingeteilt in bis zu 464.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Mitarbeiter von Konzerngesellschaften aufgrund der am 20. Mai 2008 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen Aktienoptionsplan 2008. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. -
- - Absatz 1 neu gefasst worden. Absatz 3 sowie Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 19. Mai 2005 (Vivacon Aktienoptionsplan 2005) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 19. Mai 2005 ist in Ziffer 1 Buchstabe e) neu gefasst worden. Die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten vom 15. Mai 2006 (Vivacon Aktienoptionsplan 2006) unter TOP 8 der Hauptversammlung vom 15. Mai 2006 ist unter Ziffer 1 Buchstabe e) und unter Ziffer 1 Buchstabe -
- - - (1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 790.854,00, eingeteilt in bis zu 790.854 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands, Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen aufgrund der am 15. Oktober 2001 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für ein Aktienoptionsprogramm. Die Bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. (2) Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 326.444,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 27.04.2004 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2004". Die in Abs. 1 genannte bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) dient in Höhe von EUR 274.230,00 auch der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften -
09.07.2007 Keusch - Im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31.Dezember 2006 wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in der Anzahl von 208.072 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 208.072,00 erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 13. März 2007 wurden nach Ausübung von Bezugsrechten Aktienoptionen in der Anzahl von 81.335 Stück neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft ausgegeben. Durch die Ausgabe dieser neuen Aktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 81.335,00 erhöht. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2007 wurde die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert. - -
17.05.2006 - Die Hauptversammlung vom 15.05.2006 hat die Änderung der - -
30.01.2006 Keusch - Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 24 (Vorsitz in der Hauptversammlung) beschlossen. - Satzung Blatt 1294 ff. Sonderband
15.11.2005 Richter - Systembedingt von Amts wegen eingetragen: Satzung vom 22.08.2000, zuletzt geändert am 25.10.2005. - -
27.10.2005 Keusch - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.05.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.739.970,00 EUR auf 19.139.712,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.10.2005 ist § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs.2 (Genehmigtes Kapital II) der Satzung geändert. § 7 Genehmigtes Kapital 2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. April 2010 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen bis zu insgesamt EUR 5.225.028,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Beschluß Bl. 1094 ff., Satzung Bl.1261 ff. Sdb
10.06.2005 Keusch - Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung und Erweiterung der Satzung in § 8 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln um EUR 2.806.410,00 auf EUR 17.399.742,00 und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 sind die §§ 7, 8 (Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) geändert. § 7 (Genehmigtes Kapital) 1.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. 2.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Beschl. Bl. 970 ff. Sdb.
- - - Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 27.04.2009 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 331.668,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der -
24.03.2005 Keusch - Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.326.666,00 EUR auf 14.593.332,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.03.2005 ist § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital) sowie § 7 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. - Beschlüsse Bl. 398 ff. Sdb.
05.05.2004 Keusch - Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) Satz 2, in § 13 (Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 1, in § 20 (Vergütung) Abs. 1 und in § 29 (Gewinnverwendung) Abs.3 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.04.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.500.000,00 EUR auf 9.950.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Durch weiteren Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2004 ist die Satzung ferner geändert in § 7 (Genehmigtes Kapital) und § 8 (Bedingtes Kapital). Die Hauptversammlung hat am 27.04.2004 beschlossen und die Satzung geändert in § 7 (Genehmigtes Kapital): Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Beschl. Bl. 779 ff. Sdb.
23.12.2003 Allmer - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 09.04.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.12.2003 ist § 5 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. -
12.06.2003 Allmer - Die Hauptversammlung vom 06.06.2003 hat die Erhöhung des - Beschluss, Bl. 663 ff
23.11.2001 Dr. Pruskowski - Die Hauptversammlung vom 15.10.2001 hat die Erhöhung des - -

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Vivacon AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Wohnbauten, gewerblichen Gebäuden und entsprechende Projektentwicklungen einschließlich des Baues und der Modernisierung als Bauherr oder Bauträger sowie der Erwerb und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Agrippinawerft 30, 50678. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Vivacon AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Vivacon AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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