W+ST AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - Das Registerblatt ist geschlossen.
14.07.2014 Dörr - Die Hauptversammlung vom 17.06.2014 hat die Umstellung des Grundkapitals von 3.000.000,00 DM auf 1.533.875,64 EUR sowie gleichzeitig eine Herabsetzung des Grundkapitals um 533.875,64 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 15 (Stimmrecht) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. - - - -
15.10.2012 Dörr Dillingen/Saar Die Hauptversammlung vom 04.10.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Firmensitz von Amts wegen ergänzend neu vorgetragen.
08.11.2010 Dörr - Die Hauptversammlung vom 29.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. - - - -
22.01.2010 Dörr - - - Der mit der W+ST Treuhand AG & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8813) am 20.12.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.12.2009 zum 31.12.2009 aufgehoben. - -
06.03.2009 Demmler Geschäftsanschrift: Münchener Straße 1, 66763 Dillingen - - - - -
21.10.2008 Rims - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 28.08.2008 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Dillingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10511) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - -
02.10.2007 Demmler - - - - - Zu lfd. Nr. 6 Spalte 5, Eintragung vom 17.08.2007 bezüglich der erloschenen Prokura
06.11.2003 Becker Dillingen Aktiengesellschaft Satzung vom 15.06.1962 zuletzt geändert am 26.08.1997 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte ausführen, die zur Erreichung und Förderung des Geschäftszweckes dienlich erscheinen. Sie ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen, die Prüfung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke, die Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertretung vor den entsprechenden Behörden. Zwischen der Gesellschaft und der W + St Treuhand KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i.Gr., Dillingen als herrschender Gesellschaft ist am 20.12.2001 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 20.12.01 zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft muß von von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden. Als Vorstandsmitglieder sind Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Nach Vorliegen der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörden können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben Wirtschaftsprüfern als Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die Zahl der nicht als Wirtschaftsprüfer bestellten Vorstandsmitglieder darf die Zahl der als Wirtschaftsprüfer bestellten Vorstandsmitglieder nicht erreichen. Hat die Gesellschaft nur zwei Vorstandsmitglieder so genügt Parität. Tag der ersten Eintragung: 22.12.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

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