W. + Ü. Steuerungstechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
17.10.2007 Bott - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
14.11.2006 Esser - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 500 IN 114/00) vom 11. Oktober 2006 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben. - -
06.02.2003 Stoffels Meerbusch Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18. Januar 1985 zuletzt geändert am 03. Juli 1991. die Herstellung und der Handel mit elektronischen Steuerungen und Anlagen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Beteiligung an anderen Unternehmen oder zum Erwerb anderer Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr ist durch Beschluss des Amtsgericht Düsseldorf vom 01.12.2000 (AZ: 500 IN 114/00) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf 500 IN 114/00 vom 26.07.2001 aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrer Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Es kann auch ferner gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BG Tag der ersten Eintragung in Neuss: 25. August 1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 103 ff. Sonderband

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