Wireless Vision AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.08.2002 Peetz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts München (1502 IN 570/02) vom 30. Juli 2002 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst. - -
05.06.2002 Wandres - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts München (1502 IN 570/02) - -
14.03.2002 Christophliemk Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 4. November 1999, mehrfach zuletzt am 29. Januar 2001 geändert. Die Hauptversammlung vom 11. Juli 2001 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher AG München HRB 128551) nach Düsseldorf beschlossen. Die Satzung wurde außerdem geändert in § 11 (Zusammensetzung und Amtsdauer), § 14 (Einberufung und Beschlussfassung) und § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 22.058.- EUR durch Ausgabe von bis zu 22.058 neuer auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder ein hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnutzt. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Serviceleistungen unter Nutzung aller Kommunikationsmittel, insbesondere Telephon und Internet sowie Vermittlung von Kontakten zwischen Verbrauchern und Anbietern in gleicher Weise - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands durch Beschluß generell oder für den Einzelfall die Befugnis erteilen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung). Beschluss Blatt 6ff Sonderband Satzung Blatt 40ff Sonderband
07.01.2005 Wandres - - - Das am 30.07.2002 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München (1502 IN 570/02) vom 13.12.2004 eingestellt worden. - -
05.11.2008 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -

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