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Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.05.2006 Wiedemann - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
09.03.2006 Thomas - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 310/02) vom 19.01.2006 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - -
10.03.2003 Martens - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67g IN 310/02). Gemäß § 263 Satz 3 AktG von Amts wegen eingetragen. - -
21.08.2002 Greßmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 g IN 310/02) vom 06.08.2002 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 51.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2002). - -
04.06.2002 Dr. Meixner - Die Hauptversammlung vom 09.04.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 100.000,00 EUR auf bis zu 215.136,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und die Ergänzung des § 4 (Grundkapital) um die Erstellung, die Vermittlung- und Übermittlung von Übersetzungs-und Dolmetscherdienstleistungen aller Art, in alle Sprachen, das Lektorieren und - - -
27.03.2002 Bruns - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.06.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 11.285,-- durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.02.2002 ist § 4 Abs. (1) und (4) (Grundkapital) der Satzung geändert. Das (genehmigte Kapital 2000/I) ist damit ausgenutzt. - - - Satzung Blatt 205 ff. Sonderband
01.02.2002 Dr. Meixner - Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 06.12.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1) und (4) (Grundkapital) beschlossen. - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.06.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 6.291,-- EUR durchgeführt. Die erteilte Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2000/1) umfaßt nunmehr noch einen Betrag in Höhe von 11.285,-- EUR. - Satzung Blatt 189 ff. Sonderband
13.12.2001 Dr. Meixner - Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 29.10.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (1) und (4) (Grundkapital) beschlossen. - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.06.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um - Satzung Blatt 164 ff. Sonderband
22.11.2001 Meixner - Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 28.08.2001 wurde die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 4 (Grundkapital) beschlossen. - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 27.06.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 368,-- EUR durchgeführt. Die erteilte Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2000/1) umfaßt nunmehr noch einen Betrag in Höhe von 17.944,-- EUR. - Satzung Blatt 153 ff. Sonderband
20.11.2001 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 13.08.1999 zuletzt geändert am 30.07.2001 multimediaunterstütze Online-Übersetzung. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. 05.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 18.312,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2000/1). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 6.000,-- durch Ausgabe von bis zu 6.000 Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2000/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 10.000,-- durch Ausgabe von bis zu 10.000 Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2000/II) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 133ff. Sonderband 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 13.09.1999

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