X-map AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
18.06.2004 Sanders-Keilhäuber Neuer Sitz (jetzt AG Krefeld, HRB 10236): Krefeld - - - - -
- - Die Hauptversammlung vom 24.01.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.01.2003 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2007 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 150.000,00 zu erhöhen Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital ). - Beschluss Blatt 118 f. Sonderband
28.03.2003 Koelpin - Die Hauptversammlung vom 24.01.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu EUR 218.400,00 auf bis zu EUR 300.000,00 beschlossen, ferner die Ergänzung der Satzung in § 4 und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals. - Das Grundkapital ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24.01.2003 um einen Betrag bis zu EUR 20.000,00 bedingt erhöht. - Beschluss Blatt 116 ff. Sonderband Satzung Ziffer I Sonderband
10.09.2001 Koelpin - Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2003 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 40.800 zu erhöhen. - - - Nachträglich als Berichtigung ergänzend eingetragen
10.09.2001 Koelpin Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 26. Mai 2001 Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der X-map Management, Analyse und Programmierung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 37009) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. Mai 2001. Die Entwicklung von Sofwareprodukten, insbesondere zur Prüfung und Bewertung von Finanzprodukten, der Vertrieb von Hard- und Software sowie die Schulung und Beratung auf dem Gebiet der Prüfung und Bewertung von Finanzprodukten. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einstimmig einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der Aufsichtsrat kann einstimmig Vorstandsmitglieder allgemein und im Einzelfall ermächtigen, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 AktG zu tätigen, sowie im Einzelfall Befreiung von § 181 BGB zu erteilen. § 112 AktG bleibt unberührt. Umwandlungsbeschluss Blatt 60 ff Sonderband Satzung Blatt 65 ff Sonderband

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X-map Solutions AG AG Krefeld Mittelorbroich, 125, 47839, Krefeld
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