Xella Kalksandstein GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.11.2005 Dr. Rausch - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Xella Deutschland GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg - HRB 17446) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - SB Bl. 39 - 72
03.01.2005 Spüler - - - - - SB Bl. 278 - 282
03.11.2004 Müller - - - - - SB Bl. 298 - 302
28.04.2004 Müller - - - - - SB Bl. 35-38
03.02.2004 Müller - - - - - SB Bl. 31 - 34
05.01.2004 Kassen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Xella Kalksandsteinwerke Nordhessen GmbH & Co. KG vom 18. August 2003 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Xella - SB II Bl. 1 - 19
15.12.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Anton Brinkhege GmbH & Co. KG mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Bad Iburg, HRA 1860) verschmolzen. - SB II Bl. 20 - 30
15.12.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12. August 2003 mit der KSB Kalksandstein Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Bad Iburg, HRA 1958) verschmolzen. - SB II Bl. 20 - 30
30.10.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KS Kalksandsteinwerk Verwaltungs GmbH Erfurt mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Erfurt, HRB 6638) verschmolzen. - SB II Bl. 1 - 19
26.09.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KSB Kalksandstein Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte - SB II Bl. 20 - 30
23.09.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Brinkhege mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Bad Iburg, HRB 2916) verschmolzen. - SB II Bl. 20 - 30
10.07.2003 Müller - - - - - SB Bl. 267 / 277
27.06.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. Mai 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der van den Brink Central Europe GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 7454) verschmolzen. - SB Bl. 264 - 276
- - - - - - SB Bl. 263
27.01.2003 Kassen - Die Gesellschafterversammlung vom 05. Dezember 2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat außerdem beschlossen, das Stammkapital (DEM 15.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 7.669.378,22 um EUR 22.330.621,78 auf EUR 30.000.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 und § 7 zu ändern. - - - SB Bl. 250 - 262
07.01.2003 Kassen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Nordhessische Kalksandsteinwerke GmbH & Co. Beteiligungs-KG vom 02. August 2002 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Nordhessische Kalksandsteinwerke GmbH & Co. Beteiligungs-KG mit Sitz in Knüllwald-Remsfeld (Amtsgericht Kassel, HRA 13 045) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - -
10.12.2002 Müller Zweigniederlassung aufgehoben: Hartsteinwerk Hannover Niederlassung der Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH, Neustadt/Rgbe. (Amtsgericht Neustadt a. Rgbe. HR B 3213) - - - - SB Bl. 249
12.11.2002 Müller - - - - - SB Bl. 249
06.11.2002 Kassen - - - Die Gesellschaft hat am 20. Dezember 1991 mit Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung vom 09. September 1992 mit der Haniel Baustoffwerke GmbH, jetzt: Haniel Baustoff- Industrie GmbH in Duisburg (HRB 827) einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, durch den sie sich der Leitung dieser Gesellschaft unterstellt und sich verpflichtet hat, ihren Gewinn an sie abzuführen. - ergänzend zu lfd. Nr. 1 von Amts wegen eingetragen.
26.08.2002 Kassen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Nordhessische Kalksandsteinwerke GmbH & Co. Beteiligungs-KG vom 02. August 2002 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Nordhessische Kalksandsteinwerke GmbH & Co. Beteiligungs-KG mit Sitz in Knüllwald-Remsfeld (Amtsgericht Kassel, HRA 13 045) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - SB Bl. 201 - 248
26.08.2002 Kassen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Haniel Baustoffwerke GmbH & Co. KG vom 02. August 2002 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Haniel Baustoffwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Kleinwusterwitz (Amtsgericht Stendal, HRA 35) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. - SB Bl. 201 - 248
31.07.2002 Müller - - - - - SB Bl. 200
04.07.2002 Neumann Duisburg Zweigniederlassung errichtet unter Firma Hartsteinwerk Hannover Niederlassung der Haniel Baustoff-Industrie Kalksandstein GmbH, Neustadt/Rgbe. (Amtsgericht Neustadt a. Rgbe. HR B 3213) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1990 zuletzt geändert am 25.06.1993 die Entwicklung, Herstellung, der Erwerb und der Vertrieb von Baustoffen aller Art, insbesondere von Kalksilikatbaustoffen sowie die Beratung bei der Entwicklung und Anwendung solcher Baustoffe, die Übernahme der Geschäftsführung und die Beteiligung an Unternehmen, die Kalksandsteine, Ton- und Ziegelerzeugnisse oder sonstige Baustoffe herstellen, mit diesen Erzeugnissen handeln und die damit zusammenhänaenden Transporte ausführen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 15.09.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 48-157
26.08.2002 Kassen - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der - -

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