Xplain Technology Network AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.12.2004 Hirth - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2004 im Wege des Formwechsels in die Xplain GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 92395) umgewandelt. Der Formwechsel wird - -
29.09.2004 Hirth - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2004 mit der X Plain Studio für interaktive Medien GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 48215) verschmolzen. - Verschmelzungsvertrag Blatt 47 ff. Sonderband 2
27.11.2002 Bruns - - - Mit der Haspa Beteiligungsgesellschaft für den Mittelstand mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 66701) ,ist am 16.08.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag über eine stille Gesellschafterbeteiligung geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 30.08.2002 zugestimmt. - Vertrag Bl. 36 ff Sdb.
13.11.2001 Lischke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 15.12.2000 Die Erbringung von Dienstleistungen im Geschäftsfeld Neue Medien, insbesondere durch Beratung, Erbringung von Agenturleistungen und die Enwicklung von IT-Lösungen in den Gebieten Electronic Finance, Electronic Commerce, Electronic Selling im Internet, Intranet und Extranet einschließlich der Entwicklung der dafür erforderlichen Software sowie die Bereitstellung und der Betrieb von Diensten in diesen Gebieten. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Xplain Technology Network GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 77606). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft das Grundkapital einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 110.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien ohne Nennbetrag zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Satzung Blatt 21 ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 05.09.2001

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