Yorkshire Deutschland GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
14.05.2002 Koelpin - - - Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Yorkshire Farben Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Krefeld HRB 222) am 29. April 2002 eingetragen worden. - Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
15.02.2002 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. Dezember 2001 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2001 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14. Dezember 2001 mit der Yorkshire Chemische - -
09.01.2002 Haueiss - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. Dezember 2001 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2001 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14. Dezember 2001 mit der Yorkshire Farben GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 222) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - - - Verschmelzungsvertrag Blatt 91 ff. Sonderband Beschluss Blatt 95 Sonderband
12.10.2001 Terkatz Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24. Februar 1986 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15. März 2000 geändert. Herstellung, Kauf und Vertrieb von chemischen Produkten, insbesondere von organischen Pigmenten und Farbstoffen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der alleinige Geschäftsführer ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschaftsvertrag Blatt 77 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 05.03.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2001.

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