Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
12.01.2006 Rösel | Geldern Der Sitz ist nach Geldern (jetzt Amtsgericht Kleve HRB 7998) verlegt. | - | - | - | - | - |
24.08.2005 Ryschka | Braunschweig | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.06.1992 zuletzt geändert am 18.08.1998 | - Koordinierung aller Berufsbildungsinteressen im Detektivgewerbe , insbesondere .) die Fortschreibung des Berufsbildungsplans für Detektive .) Propagierung, Durchsetzung und Einflußnahme auf die gesetzliche Regelung der Berufsbildung für Detektive - Sammlung, Aufarbeitung, Prüfung und Dokumentation des zur Berufsbildung notwendigen Wissensstoffs .) Aufbau einer zentralen Wissensstoff- Datenbank .) Strukturierung des detektivischen Fachwissens .) Bereithaltung von Fach-Referenten und Fach-Autoren .) Herausgabe von Studien zu einzelnen Fachthemata .) Herausgabe einer Informationsschrift für Detektive .) Eignungsprüfung von Ausbildungsangeboten - Praktische Durchführung von Detektiv- Bildungsmaßnahmen und Übertragung der gewonnenen Erfahrung in die Praxis .) Veranstaltung von Seminaren für Detektive .) Durchführung von kombinierten Fern- und Direktunterrichtsprogrammen für Detektive sowie die Durchführung aller Maßnahme, | Die Gesellschaft hat durch Gesellschafterbeschluss vom 11.01.2000 die im Spaltungsplan vom 11.01.2000 (UR.-Nr. 62/2000 des Notars Dr. Tebarth in Geldern) genannten Vermögensteile als Gesamtheit auf die neu gegründete "Detektivverlag GmbH der Stiftung Gesellschaft & Recht" in Geldern (AG Geldern HRB 2035) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gem. §§ 123 ff., 135 ff., 138 ff. UmwG übertragen. | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesellschaftsvertrag Blatt 141 ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.08.2005. |
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