ZOLL POOL HAFEN HAMBURG AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
17.07.2020 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 24.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. - - - von Amts wegen eingetragen Fall 13
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30. Mai 2023 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 175.000,00 zu erhöhen. - -
20.06.2018 Vogelsang - Die Hauptversammlung vom 30.05.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital), 10, 11, 12 und 15 beschlossen. - - - -
31.05.2013 Kob - Die Hauptversammlung vom 15.05.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 5 und 16 beschlossen. - - - -
28.11.2012 Dr. Szebrowski - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2010 erteilten, am 15.06.2010 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 24.10.2012 mit Einwilligung des Aufsichtsrats vom 05.10.2012 Tag beschlossen, das Grundkapital um EUR 52.500,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 52.500,00 auf EUR 350.000,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.10.2012 ist § 5 Abs. (1) (Grundkapital) geändert. - Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch - Fall 8
15.06.2010 Dr. Lanzius - Die Hauptversammlung vom 03.06.2010 hat die Ergänzung der Satzung in § 5 durch Abs. (4) (Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt bis zum 31.12.2014 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig insgesamt jedoch um höchstens EUR 148.750,00 auf EUR 446.250,00 zu erhöhen. - -
18.03.2010 Dr. Lanzius - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.10.2008 erteilten, am 21.11.2008 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 18.02.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15.02.2010 beschlossen, das Grundkapital um weitere EUR 42.500,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 42.500,00 auf EUR 297.500,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.02.2010 ist § 5 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital) ersatzlos gestrichen und Abs. (1) (Grundkapital) der Satzung entsprechend geändert. - - - -
- - - - Nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Beschluss des Vorstands vom 08.04.2009 beträgt das genehmigte Kapital 2008 nunmehr noch EUR 42.500,00. - -
23.06.2009 Eickhoff Geschäftsanschrift: Stenzelring 33, 21107 Hamburg Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.10.2008 erteilten, am 21.11.2008 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 08.04.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital um EUR 42.500,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 42.500,00 auf EUR - - - -
21.11.2008 Dr. Goetze - Die Hauptversammlung vom 28.10.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 87.500,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 5 Abs. (1) (Grundkapital, Aktien) und Abs. (4) (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 31.12.2012 gegen Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt EUR 85.000,0 auf EUR 297.500,00 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008). - -
07.03.2006 Hirth Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 14.10.2005 Zollabfertigung und die Erbringung von Hafendienstleistungen. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.12.2007 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 60.000 EUR unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennwertloser Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2005). Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Satzung Blatt 2 ff. Sonderband

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