a.i.s AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.08.2002 Müller - Der Sitz ist nach Mülheim an der Ruhr (jetzt AG Mülheim HR B 4810) verlegt. - - - -
- - - - - - Sdb.Bl.. 213 ff
auf Grund eines Erfassungsfehlers gerötet und berichtigend eingetragen. - - - - - Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 2
16.04.2002 Kott Duisburg Aktiengesellschaft Satzung vom 10.12.1990 zuletzt geändert am 10./11.12.2001 die Leitung der Unternehmensgruppe a.i.s., deren Geschäftszweig, die besonders umweltschonende Entsorgung von Abfällen, insbesondere Sonderabfällen aller Art, die Erforschung, Entwicklung und der Vertrieb von umweltschonenden Abfallsammeltechniken, Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungstechniken ist. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für die Beteiligungsgesellschaften sowie für fremde Personen, insbesondere von Finanz- und Managementdienstleistungen, soweit solche nicht nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind. Die Hauptversammlung hat am 05.04.2001 beschlossen, die bisherigen Absätze 3 und 4 des § 4 der Satzung (genehmigtes Kapital I.und II.) aufzuheben und § 4 der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals durch einen neuen Absatz 3 zu ergänzen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.03.2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EURO 10.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Besteht der Vorstand aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen, mehreren oder allen Mitgliedern des Vorstands Alleinvertretungsbefugnis einräumen und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen, soweit § 112 AktG dem nicht entgegensteht. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 02.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 181-194

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