a.i.s AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.02.2005 Kahlert Köln - - Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln HRB 54625) verlegt. - -
22.12.2004 Kahlert - - - - - SB Bl. 283 - 286
17.12.2004 Kahlert - - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 263 Satz 3 AktG von Amts wegen eingetragen. - -
18.03.2004 Müller Mülheim an der Ruhr Aktiengesellschaft Satzung vom 10.12.1990, zuletzt geändert am 16.04.2002. Die Leitung der Unternehmensgruppe a.i.s AG deren Geschäftszweig die besonders umweltschonende Entsorgung von Abfällen, insbesondere Sonderabfällen aller Art, die Erforschung, Entwicklung und der Vertrieb von umweltschonenden Abfallsammeltechniken, Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungstechniken ist. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für die Beteiligungsgesellschaften sowie für fremde Personen, insbesondere von Finanz- und Managementdienstleistungen , soweit solche nicht nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig sind. Die Hauptversammlung hat am 05.04.2001 beschlossen, die bisherigen Absätze 3 und 4 des § 4 der Satzung (genehmigtes Kapital l. und II.) aufzuheben und § 4 der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals durch einen neuen Absatz 3 zu ergänzen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.03.2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EURO 10.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 09.09.2003 (62 IN 305/03) ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO) angeordnet worden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 31.10.2003 (62 IN 305/03) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen, mehreren oder allen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 16.08.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 4810 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten. SB Bl. 235 ff.

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