artec technologies AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
01.10.2021 Hecht - Die Hauptversammlung vom 09.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5, § 19 beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.07.2021 um bis zu 1.430.825,00 € zur Durchführung von bis zum 08.07.2026 begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). - Fall 30
08.10.2019 Busslapp - Die Hauptversammlung vom 23.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Grundkapital) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.08.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft, in der Zeit bis zum 22.08.2024 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.430.825,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2019). - -
02.08.2019 Busslapp - - - Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 05.07.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 260.150,00 auf EUR 2.861.650,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.07.2019 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) in Abs. 1 und 2 (Grundkapital) und in § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital 2018) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2018 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 1.040.600,00. - -
10.12.2018 Busslapp - - - - - Eintragung vom 28.10.2016 lfd. Nr. 10 Spalte 6 vorletzter Absatz sowie Eintragung vom 15.03.2018 lfd. Nr. 11 Spalte 6 letzter Absatz zur Klarstellung von Amts wegen gerötet.
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft, in der Zeit bis zum 04.07.2023, durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.300.750,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018). - -
01.08.2018 Busslapp - Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Grundkapital) und § 14 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -
15.03.2018 Busslapp - - - Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 03.06.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 236.500,00 auf EUR 2.601.500,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.02.2018 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) in Abs. 1 und 2 (Grundkapital) und in § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital 2016) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2016 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 946.000,00. - -
28.10.2016 Busslapp - - - Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 und 4. (Grundkapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.000.000,00 EUR beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und /oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und / oder Genussrechten mit Options- und / oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die die Gesellschaft oder ihre in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 03.06.2016 bis zum 31.05.2021 ausgegeben hat, von ihren - -
06.04.2016 Busslapp - Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 215.000,00 auf EUR 2.365.000,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.03.2016 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) in Absatz 1 und 2 (Grundkapital) und in § 5 Abs. 3 Satz 1 (Genehmigtes Kapital 2011) geändert. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2011 beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch EUR 860.000,00. - -
07.08.2015 Busslapp - - - Die Hauptversammlung vom 03.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen und Information), § 12 (Sitzungen des Aufsichtsrates) und § 13 (Beschlussfassung und Willenserklärung des Aufsichtsrates) beschlossen. - -
24.02.2012 Busslapp - Die Hauptversammlung vom 18.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 18.08.2011 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 1.000.000,00 EUR beschlossen. Das Grundkapital ist um weitere bis zu Euro 1.000.000,00 eingeteilt in bis zu Stück 1.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2011). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der artec technologies AG aufgrund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2011 beschlossenen Ermächtigungen ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital, vom Tage der Eintragung an, bis zum 31.07.2016, durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.075.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). - -
15.02.2010 Janowicz Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 15-18, 49356 Diepholz Die Hauptversammlung vom 26.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) beschlossen. - - - -
23.11.2007 Schwiesselmann - Die Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen und Informationen) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 hat die Einfügung eines neuen Absatzes 4 (bedingtes Kapital) und eines neuen Absatzes 5 (genehmigtes 2007) in § 5 (Grundkapital) in die Satzung beschlossen. - Die Hauptversammlung vom 20. Juli 2007 hat die bedingte - -
26.07.2006 Dorfmüller Diepholz Die Beteiligung der bmp Venture Tech GmbH an der mit der Vereinbarung vom 04.10.2000 abgeschlossenen stillen Gesellschaft mit der artec technologies AG ist auf die eBusiness AG Venture Capital übertragen worden. Gegenstand der Gesellschaft Ist die Entwicklung, Produktion, Handel, Vertrieb, Projektierung sowie der Im- und Export von Hard- und Software, Komponenten, Systemen und Konzeptionen für die Bereiche multimediale Streaming Technologien und Rich Media, für Intranet-, Internet und Telekommunikation und netzwerkgebundenes Video & Audio Facility- und Security- Management. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf Software, Komponenten, Systeme und Konzepte anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art betreiben. Die Beteiligung der eBusiniess AG Venture Capital an der stillen Gesellschaft mit der artec technologies AG ist aufgrund Verschmelzung mit der eBusiness AG Venture Capital auf die bmp AG übergegangen. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Satzung Blatt 141 Bd. II Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.07.2006.
13.08.2008 Schwiesselmann - Die Hauptversammlung vom 04.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 1 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. - - - -

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