ArtStor AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.07.2015 Bremer - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
30.03.2015 Döbel - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 176/02) vom 27.02.2015 ist das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - von Amts wegen eingetragen
15.08.2002 Krenzer - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67a IN 176/02). - -
09.07.2002 Krenzer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 176/02) vom 14.05.2002 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
11.12.2001 Sanders - Die Hauptversammlung vom 29.08.2001 hat die Änderung der Satzung in § 16 beschlossen. - - - Satzung Bl. 154 ff Sdb. 2
07.12.2001 Piel Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 24.01.2000 zuletzt geändert am 26.06.2000 Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von IT-Lösungen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2004 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 1.500.000,--, in Worten EURO einemillionfünfhunderttausend, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit der Gesellschft ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 10.04.2000 die ArtNet Gesellschaft für Vertrieb und Beratung von EDV -Lösungen mbH, Hamburg (amtsgericht Hamburg, HRB 69439) verschmolzen worden. Das Grunkapital ist um bis zu 50.000,-- EUR, eingeteilt in bis zu 50.000 nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Mit der Gesellschaft ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 29.12.2000 die QUNIX Computervertriebs GmbH, Filderstadt (Amtsgericht Nürtingen, HRB 4391) verschmolzen worden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 12ff Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 39ff Sonderband Satzung Blatt 109ff Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 104ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 10.04.2000

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