ASTRON AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.10.2002 Seidl Osterwieck - - Sitz verlegt nach Osterwieck (nun AG Magdeburg HRB 13458). - -
26.03.2002 Waldhauser - Die Hauptversammlung vom 21.12.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.495.801,-- EUR auf 2.894.922,-- EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Berichtigung v.A.w. zum Eintrag Nr. 2
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 22.01.2001 (Genehmigtes Kapital 2001/I) wurde aufgehoben. DieTeilgewinnabführungsvertrag vom 25.07./08.09.2000 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) wurde mit Vereinbarung vom 25.10./30.10.2001 bezüglich Gewinnbeteiligung und Mindestvergütung geändert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 21.12.2001 zugestimmt. - -
26.03.2002 Waldhauser - Die Hauptversammlung vom 21.12.2001 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.495.801,-- EUR auf 2.894.922,-- EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Beschluß und
30.10.2001 Krug München Aktiengesellschaft Satzung vom 27.07.1999 zuletzt geändert am 02.02.2001 Entwicklung, industrielle Herstellung, Vertrieb und Handel von Reinststoffen sowie deren Vor- und Rohstoffe. Darüber hinaus werden Dienstleistungen für die oben genannten Tätigkeiten erstellt und vermarktet Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22.01.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12.03.2006 gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 521.810,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2001/I). Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluß des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre. Die Gesellschaft hat mit der tbg Technologie-Beteiligungs- Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank mit Sitz in Bonn am 25.08.2000 und 08.09.2000 einen Teilgewinnabführungsvertrag mit einer Einlage vom 293.500,00 EUR geschlossen. Die tbg erhält auf ihre geleistete Einlage eine vom Jahresergebnis des TU unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 7 % p.a. Diese ist halbjährlich im nachhinein zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres fällig. bis zum 30.06.2001 fallen für die stille Beteiligung keine Zinsen an. Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen erhält die tbg im übrigen 12 %. Die tbg ist berechtigt, zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 30 % des Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die gemäß § 8 II jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte die Summe der Gewinnbeteiligungen die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. Die Hauptversammlung hat mit Beschluß vom 05.09.2000 zugestimmt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 20.10.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 60 So.

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