Bilfinger Berger AG Niederlassung Hochbau Frankfurt

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
15.01.2007 Dinges-Król - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. -
10.08.2006 Berend Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital), 16 (Einberufung der Hauptversammlung), 17 (Befugnisse des Hauptversammlungsleiters) und 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte) beschlossen. Die Planung, die Leitung und die Ausführung von Bauleistungen für fremde und eigene Rechnung, die Entwicklung und die Herstellung von Anlagen und Systemen, insbesondere in der Energie-, Verfahrens- und Umwelttechnik sowie im Maschinenbau, das kaufmännische, technische und infrastrukturelle Facility Management sowie die Erbringung sonstiger Immobiliendienstleistungen jeglicher Art, die Wartung, die Instandhaltung und das Instandhaltungsmanagement von Produktionsanlagen, Kraftwerken, Versorgungseinrichtungen und sonstigen Anlagen sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, die Durchführung von privatwirtschaftlich finanzierten Betreibermodellen für Gebäude, Infrastruktureinrichtungen und Anlagen aller Art, einschließlich deren Errichtung, Finanzierung und Bewirtschaftung und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen und Anlagen sowie die Erbringung von damit und von mit dem übrigen Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, der Erwerb, Die Hauptversammlung vom 18.05.2006 hat das am 29.06.2000 mit Änderung vom 28.06.2001 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I) und das am 06.06.2002 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital II) aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2004, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000.000,-- EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital I) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.05.2004, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 10.000.000,-- EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital III) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 34.000.000,-- EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Anmeldung Bl. 1 ff. Sonderband VIa Satzung Bl. 25 ff. Sonderband VIa
16.09.2005 Klab - - Von Amts wegen eingetragen: Eintragungen lfd. Nr. 1 zum genehmigten Kapital I und III und lfd. Nr. 2 zum bedingten Kapital I gelöscht. -
14.06.2005 Diehl Die Hauptversammlung vom 19.5.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 11.023.398,-- Euro und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapitall) durch Aufnahme eines Absatzes 8 (bedingtes Kapital III) beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.5.2005 um bis zu 11.023.398,-- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). . -
06.10.2004 Berend Die Hauptversammlung vom 26.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital I), die Aufhebung des - - -

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