BioAlliance AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
25.02.2014 von Hof - - - Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. - Fall 8
30.06.2011 Schuster Geschäftsanschrift: Westendstraße 50, 60325 Frankfurt am Main - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Fall 7
01.11.2004 Lehmann - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2004 mit der BioLinx GmbH Biotech and Life Science Communications mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 42620) verschmolzen. - Anmeldung Blatt 83 ff. Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 90 ff Sonderband
01.09.2004 Schütz Frankfurt am Main Aktiengesellschaft Satzung vom 18.05.2001 zuletzt geändert am 12.08.2002 Die Beratung von Unternehmen beim Aufbau von Kooperationen jeder Art, die Strukturierung von Finanzierungen und die Übernahme und Vermittlung von Beteiligungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Handel mit Patenten und Lizenzen mit Ausnahmen von Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 42623 eingetragene BioAlliance Deutschland GmbH durch Umwandlungsbeschluss vom 18.05.2001 gem. §§ 190 ff., 226 f., 228 ff. Umwandlungsgesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2002 wird der Vorstand ermächtigt, bis zum 31.12.2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhungen, einschließlich eines Ausschlusses des Bezugsrechts, sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit Tag der ersten Eintragung: 14.02.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 53 ff. Sonderband

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