CANBOX Systems AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.05.2007 Schumacher - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
10.08.2005 Schröder Oldenburg Zweigniederlassung errichtet unter Firma Media Service Group Aktiengesellschaft, Filiale Berlin, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 77277) Media Service Group Aktiengesellschaft, Filiale München, München (Amtsgericht München HRB 132713) Aktiengesellschaft Satzung vom 05.08.1997 zuletzt geändert am 18.09.2000 Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes dessen Gegenstand gerichtet ist 1) Entwicklung, Herstellung, Betrieb und Vertrieb von interaktiven Kommunikations- und Verkaufssystemen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich deren Anwendung und Integration, 2) Durchführung aller Medien- Servicedienstleistungen und Führung von Beteiligungen im Segment der Medienproduktion und Mediendienstleistungen, 3) Integration und Installation von Hard- und Softwaresystemen. Im Wege der Nachgründung gemäß § 52 AktG hat die Gesellschaft den Nachgründungs- und Abtretungsvertrag vom 10.12.1998 unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 17.12.1998 geschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf die eingereichten Urkunden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17.09.2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 3.000.000,00 Euro zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter den in § 5 Abs. 4 der Satzung geregelten Voraussetzungen und in dem dort geregelten Umfang ist jedoch das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen bzw. kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das Grundkapital ist um 274.222,00 Euro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18.09.2000 begeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Das Grundkapital ist um 135.000,00 Euro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18.09.2000 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Durch Beschluß des Amtsgerichts Oldenburg vom 01. August 2001 (61 IN 52/01) ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsbefugnis einräumen. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstandes allgemein oder für den Einzelfall gestatten, namens der Gesellschaft Rechtsgeschäfte gegenüber sich selbst als Vertreter Dritter vorzunehmen. Satzung Blatt 49 ff. Sonderband IV Beteiligt an: HRA 3377, Amtsgericht Oldenburg. Vertrag Bl. 69 ff., Beschlüsse Bl. 68, 84 ff. Tag der ersten Eintragung: 12.11.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2005.

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