CDV Software Entertainment AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
19.06.2007 Dotterer Der Aufsichtsrat hat am 31.05.2007 die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1, 2, 5, 6 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der am 15.06.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 674.000,00 EUR auf 1.012.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - -
29.05.2007 Dotterer Der Aufsichtsrat hat am 09.05.2007 die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1, 2 und 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 15.06.2005 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital um 136.000,00 EUR auf 338.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das genehmigte Kapital beträgt noch 674.000,00 EUR. Nunmehr: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom -
11.04.2007 Dotterer Die Hauptversammlung vom 06.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 1.417.500,00 EUR auf 202.500,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. - -
18.01.2007 Dotterer Die Hauptversammlung vom 06.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 6 (Bedingtes Kapital) und die Aufhebung von § 3 Abs. 7 und 8 (Bedingtes Kapital II und III) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 06.11.2006 hat das am 03.04.2000 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital I und II) und das am 15.06.2005 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 06.11.2006 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 810.000,00 EUR beschlossen. (Bedingtes Kapital 2006/I) Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. November 2006 bis zum 30. September 2011 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Satzung: Sonderband I Blatt 40 ff Änderungsbeschluss: Sonderband I Blatt 10 ff

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