CoreMedia AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.04.2020 Willamowius - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.03.2020 mit Änderung vom 22.04.2020 im Wege des Formwechsels in die CoreMedia GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 162480) am 29.04.2020 wirksam geworden. - Fall 73
03.09.2013 Hochtritt - Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2012/2013 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung E insgesamt 40.000 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gem. § 4 Abs. 12 der Satzung vom 28.11.2008, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2012. Das Grundkapital beträgt nunmehr 3.982.106,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat am 06.08.2013 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und Abs.12 (Bedingtes Kapital der Gattung E) beschlossen. - Das bedingte Kapital gemäß Beschluss vom 28.11.2008, zuletzt geändert am 27.01.2012, beträgt nunmehr noch 418.611,00 EUR (Bedingtes Kapital der Gattung E). - Fall 49
- - - - - - Fall 47
20.12.2012 Dr. Fräßdorf - Die Hauptversammlung vom 06.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen. - - - -
30.10.2012 Dr. Fräßdorf - Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2011/2012 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung C insgesamt 900 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gem. § 4 Abs. 10 der Satzung vom 01.10.2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.02.2011. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2011/2012 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung D insgesamt 65.974 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gem. § 4 Abs. 11 der Satzung vom 17.12.2007. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2011/2012 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung E insgesamt 89.126 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gem. § 4 Abs. 12 der Satzung vom 28.11.2008, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.01.2012. Das Grundkapital beträgt nunmehr 3.942.106,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat am 27.09.2012 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital), 12 (Bedingtes Kapital der Gattung E) und 13 sowie die Streichung des § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital der Gattung - Das Grundkapital ist um 458.611,00 EUR, eingeteilt in 458.611 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung E, die aufgrund der Ermächtigungen ausgegeben worden sind, die die Hauptversammlungen am 28.11.2008, am 27.01.2010, 25.02.2011 und am 27.01.2012 beschlossen haben. - Fall 46
17.02.2012 Moritz - Die Hauptversammlung vom 27.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 (Bedingtes Kapital der Gattung E) sowie die Ergänzung um einen neuen Abs. 14 (Genehmigtes Kapital Wandeldarlehn) beschlossen. - Das Grundkapital ist um 547.737,00 EUR, eingeteilt in Stück 547.737 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung E, die aufgrund der Ermächtigungen ausgegeben worden sind, die die Hauptversammlungen am 28.11.2008, am 27.01.2010, 25.02.2011 und am 27.01.2012 beschlossen haben. Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlung vom 27.01.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren seit der Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 971.340,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 971.340 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigte Kapital Wandeldarlehn). - Fall 44
23.03.2011 Moritz - Die Hauptversammlung vom 25.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital der Gattung - Das Grundkapital ist um 900,00 EUR, eingeteilt in Stück 900 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung C, die aufgrund der am 01.10.2004 beschlossenen Ermächtigung oder der am 25.11.2005 geänderten Fassung dieser Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist um 254.340,00 EUR - eingeteilt in 254.340 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von - -
23.02.2010 Eickhoff - Die Hauptversammlung vom 27.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital der Gattung - Das Grundkapital ist um 118.400,00 EUR, eingeteilt in Stück 118.400 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung C, die aufgrund der am 01.10.2004 beschlossenen Ermächtigung oder der am 25.11.2005 geänderten Fassung dieser Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist um 176.840,00 EUR - eingeteilt in 176.840 Stück auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung - -
27.02.2009 Dr. Goetze - - - Die Eintragung vom 03.02.2009 wird dahingehend berichtigt, dass die bisherige Ziffer 12 des § 4 mit neuem Wortlaut unter Ziffer 13 neu gefasst wurde. - Eintragung Nr. 24 Spalte 6 vom 03.02.2009 von Amts wegen berichtigt
28.02.2008 Dr. Goetze - Die Hauptversammlung vom 17.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 3 (Bekanntmachungen) und 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital) und mit ihr die Herabsetzung des bedingte Kapitals der Gattung C von 238.400,00 EUR um 40.000,00 EUR auf 198.400,00 EUR. Die Hauptversammung hat durch weiteren Beschluss vom 17.12.2007 die Einsetzung eines weiteren bedingten Kapitals und die Ergänzung um einen neuen Abs. 11 in § 4 (Bedingtes Kapital der Gattung D) sowie die Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 11 (Bedingtes Kapital der Gattung - Das Grundkapital ist um 198.400,00 EUR, eingeteilt in Stück - -
01.10.2007 Dr. Goetze - Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2006/2007 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung B insgesamt 1.490 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gem. § 4 Abs. 12 der Satzung vom 2.11.2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. November 2005. Das Grundkapital beträgt jetzt 3.786.106,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02./06.08.2007 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 12 geändert. - Das Grundkapital ist gem. § 4 Abs. 12 der Satzung um Euro 25.974,00, eingeteilt in 25.974 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung B, die aufgrund der am 2.11.2000 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben worden sind. - -
05.12.2006 Dr. Goetze - Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2005/2006 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung A 17.420 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gemäß § 4 Abs. 11 der Satzung vom 02.11.2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.11.2005. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2005/2006 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung B 4.770 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gemäß § 4 Abs. 12 der Satzung vom 02.11.2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.11.2005. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2005/2006 im Umtausch gegen Wandelschuldverschreibungen der Gattung C 5.900 Aktien ausgegeben aus dem bedingten Kapital gemäß § 4 - - - Satzung Blatt 42 ff Sonderband 5
15.09.2006 Dr. Goetze - - - Die Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft vom - -
14.02.2006 Hirth - Die Hauptversammlung vom 25.11.2005 hat die Herabsetzung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 11 (um 13.000,00EUR auf 17.420,00 EUR) und in § 4 Abs. 12 (um 42.443,00 EUR auf 32.234,00 EUR) sowie die Erhöhung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 13 (um 55.393,00 EUR auf 244.300,00 EUR) beschlossen. Die Satzung wurde entsprechend geändert. - Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 11 der Satzung um 17.420,00 EUR - eingeteilt in Stück 17.420 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung A, die aufgrund - Satzung Blatt 219 ff. Sonderband 4
vom 13.01.2005 von Amts wegen berichtigt. - Die Hauptversammlung vom 01.10.2004 hat die Herabsetzung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 11 (um 55.430,00 EUR auf 30.420,00 EUR) und in § 4 Abs. 12 (um 133.427,00 EUR auf 74.677,00 EUR) sowie die Einsetzung eines weiteren bedingten Kapitals in § 4 Abs. 13 beschlossen. Die Satzung wurde entsprechend geändert. - - - Eintragung Nr. 14 Spalte 6
13.01.2005 Hirth - Die Hauptversammlung vom 01.10.2004 hat die Herabsetzung - - - Satzung Blatt 208 ff Sonderband 4
20.03.2003 Sanders - Die ordentliche Hauptversammlung vom 09.10.2002 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 Satz 4 (Bedingtes Kapital von 208.104,00 EUR für Wandelschuldverschreibungen der Gattung - - - Berichtigung der Eintragung Nr. 8 vom 30.01.2003.
30.01.2003 Sanders - Die außerordentliche Hauptversammlung vom 09.10.2002 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 Satz 4 (Bedingtes Kapital von 208.104,00 EUR für Wandelschuldverschreibungen der Gattung - - - Satzung Blatt 150 ff. dritter Sonderband
- - - - - - Ergänzung der eintragung Nr. 3 vom 21.01.2002 und Berichtigung der Eintragung Nr. 5 vom 08.02.2002. Satzung Blatt 125 ff. dritter Sonderband
02.07.2002 Sanders - - - Die außerordentliche Hauptversammlung vom 19.10.2001 hatte auch die Neufassung der Satzung beschlossen. - -
- - bis zum Ende des 5. Beteiligungsjahres zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung in Höhe von 35 % des zum Zeitpunkt der Rückvergütung valutierenden Beteiligungsbetrages zu verlangen (Endvergütung). Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungen nicht angerechnet, es sei denn, die Stille Gesellschaft endet aufgrund der Auflösung der Gesellschaft. Sollte im letzteren Fall die Summe der Gewinnbeteiligung die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. - nach dem Ende des 5. Beteiligungsjahres zum Ende der Beteiligungszeit eine einmalige Vergütung von 35 % des zum Zeitpunkt der Rückvergütung valutierenden Beteiligungsbetrages zuzüglich 7 % des zum Zeitpunkt der Rückzahlung valutierenden Beteiligungsbetrages für jedes Jahr nach Ablauf des fünften vollen Beteiligungsjahres zu verlangen (Endvergütung). Bei der zu zahlenden Endvergütung werden die jährlich entrichteten Gewinnbeteiligungen angerechnet. Sollte die Summe der Gewinnbeteiligung die Endvergütung übersteigen, erfolgt keine Erstattung. An Verlusten der Gesellschaft nimmt die " tbg" nicht teil. Die stille Gesellschaft ist bis zum 30.06.2012 befristet. Die Hauptversammlung der CoreMedia AG hat dem Vertragsabschluß am 28.11.2001 zugestimmt. - -
28.05.2002 Sanders - - - Die Gesellschaft hat am 14.12.2001 / 17.04.2002 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn (kurz: " tbg"), einen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft geschlossen, mit dem sich - Vertrag Blatt 97 ff
08.02.2002 Surkau - In Ergänzung der Eintragung vom 21.01.2002 nachgetragen: Die außerordentliche Hauptversammlung vom 19.01.2001 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. - - - Von Amts wegen ergänzend eingetragen.
23.01.2002 Fuchs - - - - - Eintragung Nr. 2 Spalte 4 vom 10.01.2002 von Amts wegen berichtigt
13.12.2001 Andresen Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 08.05.2000 zuletzt geändert am 03.07.2001 Konzeption, Entwicklung und Vermarktung von Informations- und Kommunikationssystemen sowie dazugehörige Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Forschungs- und Beratungstätigkeiten sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit auf dem Internet basierenden Angeboten sowie deren Betrieb. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Higher-Order" Informations- und Kommunikationssysteme GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 62259). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 464.880,-- EUR zu erhöhen. Das Grundkapital ist um 85.850,-- EUR - eingeteilt in Stück 85.850 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Das Grundkapital ist um 208.104,-- EUR, eingeteilt in Stück 208.104 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die Gesellschaft hat vom 03./27. November 2000 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, einen Vertrag über die Errichtung einer Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Satzung Blatt 66 ff. Sonderband 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 17.07.2000
21.01.2020 Willamowius - - - Mit der CM Bridge Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116118) als herrschendem Unternehmen ist am 04.11.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 05.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Fall 71
03.12.2019 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - - Fall 70
- - - - Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 12 der Satzung um 27.464,00 EUR, eingeteilt in 27.464 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung B, die aufgrund der am 02.11.2000 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 13 um 238.400,00 EUR - - -
05.08.2015 Willamowius - - - - - vom 13.01.2005 von Amts wegen berichtigt. Fall 58
19.03.2015 Willamowius - Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 12 und mit ihr die Erhöhung des bisherigen bedingten Kapitals der Gattung E (auf nunmehr 568.611,00 EUR) beschlossen. - Das Grundkapital ist um 568.611,00 EUR, eingeteilt in 568.611 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung E, die aufgrund der Ermächtigungen ausgegeben worden sind, die die Hauptversammlungen am 27.01.2010, 25.02.2011, 27.01.2012 und 25.02.2015 beschlossen haben (Bedingtes Kapital der Gattung E). - Fall 55

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