Deka Investment GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Lyoner Straße, 13, 60528, Frankfurt am Main
Kapital: 10225900.00 EUR
Zweck: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von folgenden inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, o welche ausschließlich in die in § 284 Abs. 1 und 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB handelt, sowie o in Form von Dach-Hedgefonds gemäß § 225 KAGB, und - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB. (2) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des KAGB: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG sind, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen und bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (3) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (4) Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte zu betreiben und unselbständige Zweigstellen zu errichten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
26.01.2023 Krimmel - - - - - Fall 95
09.08.2022 Dittberner Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 13, 60528 Frankfurt am Main - - - - Fall 94
31.05.2022 Dittberner - - - - - Fall 93
10.12.2021 Dittberner - - - - - Fall 92
16.06.2021 Faldus - - - - - Fall 91
01.06.2021 Faldus - - - - - Fall 90
- - - - - - Fall 89
14.12.2020 Faldus - - - Der mit der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 16068) und Berlin - -
25.11.2020 Dittberner - - - - - Fall 88
28.07.2020 Faldus - - - - - Fall 87
03.07.2020 Faldus - - - - - Fall 86
26.12.2019 Dittberner - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 11 (Aufsichtsrat - Aufgaben, Beschlussfassung), 12 (Geschäftsführer - Anzahl, Vertretungsmacht) und 13 (Geschäftsführung) beschlossen. - - - Fall 85
- - - - - - Fall 84
28.05.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 83
17.04.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 82
31.01.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 81
17.09.2018 Heß - - - - - Fall 79
- - - - - - Fall 78
10.04.2018 Dittberner - - - - - Fall 77
25.01.2018 Faldus - - - - - Fall 76
17.08.2017 Faldus - - - - - Fall 75
15.02.2017 Faldus - - - - - Fall 74
27.01.2017 Faldus - - - - - Fall 73
- - - - - - Fall 72
17.10.2016 Faldus - - - - - Fall 71
26.09.2016 Faldus - - - - - Fall 70
20.07.2016 Faldus - - - - - Fall 69
31.05.2016 Pussehl - - - - - Fall 68
- - - - - - Fall 67
02.03.2016 - Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2016 hat die Änderung des - - - -
28.12.2015 Faldus - - - - - Fall 66
20.12.2015 Dittberner - - - - - Fall 65
14.08.2015 Faldus - - - - - Fall 64
15.07.2015 Faldus - - - - - Fall 63
- - - - - - Fall 62
19.01.2015 Faldus - - - - - Fall 61
12.09.2014 Faldus - - - - - Fall 60
- - - - - - Fall 59
05.02.2014 von Hof - - - - - Fall 57
18.11.2013 Faldus - - - Mit der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 492 B und Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 16068) als herrschendem Unternehmen ist am 12.11.2013 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der DekaBank Deutsche Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main und Berlin (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 16068 und Amtsgericht Charlottenburg, HRA 492 - Fall 55
04.09.2013 Dinges-Król M.A. - - - - - Fall 54
05.08.2013 Faldus - - - - - Fall 53
15.07.2013 Faldus - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ETFlab Investment GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht - -
03.06.2013 Faldus - - - - - Fall 51
20.03.2012 Faldus - - - - - Fall 50
25.01.2012 Faldus - - - - - Fall 49
25.01.2012 Faldus - - - - - Fall 48
01.08.2011 Dinges-Król M.A. - - - - - Fall 47
02.02.2011 Faldus - - - - - Fall 46
19.10.2010 Faldus - - - - - Fall 45
01.09.2010 Faldus - - - - - Fall 44
01.09.2010 Faldus - - - - - Fall 43
13.08.2010 Dinges-Król M.A. - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deka FundMaster Investmentgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45689) verschmolzen. - Fall 42
- - - - - - Fall 41
22.04.2010 Faldus - - - - - Fall 40
19.01.2010 Faldus - - - - - Fall 39
14.10.2009 Faldus - - - - - Fall 38
10.07.2009 Dr. Elsner Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr 16, 60325 Frankfurt am Main Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und / oder Spezial- Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG, Anteile an anderen inländischen Spezial-Sondervermögen oder Anteile an Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken erworben werden und soweit es sich nicht um Spezial-Sondervermögen in der Form von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken handelt, Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG in der Form von Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, Gemischten Sondervermögen und Dach- Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, Altervorsorge-Sondervermögen und Sonstigen Sondervermögen, die nach dem Grundsatz der Risikomischung sowie den Vorschriften des InvG verwaltet werden. (2) folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des Investmentgesetzes: einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) - - -
07.07.2009 Faldus - - - - - Fall 36
- - - - - - Fall 35
13.11.2008 Faldus - - - - - Fall 34
25.09.2008 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) beschlossen. (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und / oder - - Fall 33
11.08.2008 Faldus - - - - - Fall 32
24.06.2008 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und / oder Spezial-Sondervermögen gemäß §§ 91 bis 95 InvG, wenn für Rechnung dieser Sondervermögen ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1, 2, 3, 4, 7 und 9 InvG - - Fall 31
15.04.2008 Faldus - - - - - Fall 30
19.02.2008 Faldus - - - - - Fall 29
10.01.2008 Dittberner - - - - - Fall 28
25.09.2007 Berend - - - - - Bearbeitung erfolgte in Fall 26
30.06.2006 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. (1) die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und/oder Spezial- Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften über richtlichtlinienkonforme Sondervermögen zu beachten sind, Gemischten Sondervermögen und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, jeweils als Publikums- oder Spezial- Sondervermögen sowie Altersvorsorge- Sondervermögen, die nach dem Grundsatz der Risikomischung sowie den Vorschriften des InvG verwaltet werden. - - Anmeldung Blatt 261ff Sonderband II
15.08.2005 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) sowie in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. (1) die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und/oder Spezial- Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften über richtlichtlinienkonforme Sondervermögen zu - - Blatt 135ff. Sonderband II
- - - - - - Anmeldung Blatt 171 Sonderband
30.12.2004 Glöckner - Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in folgenden Bestimmungen beschlossen: § 1 (Firma, Sitz) in Absatz 2, § 2 (Gegenstand), § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 15 (Anzahl, Vertretungsmacht der Geschäftsführer) in Absatz 1. (1) die Verwaltung von richtlinienkonformen Sondervermögen und/oder Spezial- Sondervermögen, für die - bis auf die in §§ 91 bis 95 InvG geregelten Ausnahmen - die Vorschriften über richtlinienkonforme Sondervermögen zu beachten sind, Gemischten Sondervermögen als Publikums- und/oder Spezialsondervermögen sowie Altersvorsorge-Sondervermögen, die nach dem Grundsatz der Risikomischung sowie den Vorschriften des InvG verwaltet werden. (2) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des Investmentgesetzes: - - Blatt 142ff. Sonderband II
25.11.2004 Glöckner - - - Der mit der DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 16068) als Rechtsnachfolgerin der Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 06.11.1995 ist durch Vertrag vom 28.10./02.11.2004 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2004 hat der Änderung zugestimmt. - Blatt 121ff. Sonderband II
23.11.2004 Hopp - - - - - Anmeldung Blatt 115 Sonderband
- - - - - - Anmeldung Blatt 108 Sonderband
03.06.2004 Drescher Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.05.1995 zuletzt geändert am 04.12.2003 (1) Gegenstand der Gesellschaft ist es, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Investmentfondsanteil-, Gemischten Wertpapier- und Grundstücks- oder Altersvorsorge- Sondervermögen anzulegen und über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- Sondervermögen werden keine Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften erworben. Für Altersvorsorge-Sondervermögen werden keine Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie stille Beteiligungen erworben. (2) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, Zwischen der Gesellschaft und der Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, als herrschendem Unternehmen, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 06.11.1995, dem die Gesellschafterversammlung vom 20.11.1995 zugestimmt hat. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 30.10.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 38 ff. Sonderband

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X-Investment GmbH GmbH Gräfelfing Infanteriestr., 5, 80325, Gräfelfing
W+W Investment GmbH GmbH Zirndorf Nürnberger Str., 18, 90513, Zirndorf
A&A Investment GmbH GmbH Regensburg Donaustaufer Straße, 240a, 93055, Regensburg
G.H.H. Investment GmbH GmbH Berlin Schützenstraße, 14, 10117, Berlin
L.E. Investment GmbH GmbH Frankfurt am Main Rossmarkt, 15a, 60311, Frankfurt am Main
E&T Investment GmbH GmbH Amöneburg Universitätsstraße, 48, 35037, Amöneburg
Deka Investment GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von folgenden inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung): - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, o welche ausschließlich in die in § 284 Abs. 1 und 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e), f) und h) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, soweit es sich nicht um offene inländische Spezial-AIF in der Form von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB handelt, sowie o in Form von Dach-Hedgefonds gemäß § 225 KAGB, und - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB. (2) Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des KAGB: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG sind, - Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen und bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. (3) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (4) Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlichen Geschäfte zu betreiben und unselbständige Zweigstellen zu errichten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 10225900.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Deka Investment GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Lyoner Straße 13, 60528. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Deka Investment GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Deka Investment GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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