Deka Japan Yokohama GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Lyoner Straße, 13, 60528, Frankfurt am Main
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Halten, die Entwicklung, Bebauung, Verwaltung, Unterhaltung sowie langfristige Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften in Japan. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch den Erwerb solcher Gegenstände und solche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und die Einlagen der Gesellschafter des Unternehmens voll eingezahlt sind. Die Gesellschaft darf eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung der Deka Immobilien Investment GmbH entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens "DekaImmobilien Global", ISIN DE0007483612 nicht übersteigt. Es dürfen nur solche Immobilien oder Beteiligungen an Gesellschaften erworben werden, die auch direkt für dieses Sondervermögen erworben werden dürften. Die von der Immobiliengesellschaft neu zu erwerbenden Immobilien oder Beteiligungen sind vor ihrem Erwerb von einem von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmenden externen Bewerter zu bewerten, ab einem Verkehrswert über 50 Mio. € werden zwei unabhängige Bewertungen durch von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmende externe Bewerter durchgeführt. Die externen Bewerter dürfen nicht zugleich die regelmäßige Bewertung für das Immobilien-Sondervermögen durchführen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, insbesondere keine Tätigkeiten als Baubetreuer oder Bauträger. Die Gesellschafterin Deka Immobilien Investment GmbH unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft den besonderen Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") und darf die Beteiligung an einer Gesellschaft nur erwerben und halten, wenn die Gesellschaft die für derartige Beteiligungen vorgesehenen Beschränkungen des KAGB einhält. Deshalb werden die Gesellschaft und die Gesellschafter hiermit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft die insoweit geltenden Beschränkungen des KAGB für Immobilien-Gesellschaften in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
23.08.2022 Faldus Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 13, 60528 Frankfurt am Main - - - Fall 13
01.10.2021 Faldus - - - - Fall 12
31.07.2020 Faldus - - - - Fall 11
26.03.2019 Schollmeyer - - - - Fall 10
08.09.2016 Faldus - Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Halten, die Entwicklung, Bebauung, Verwaltung, Unterhaltung sowie langfristige Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften in Japan. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch den Erwerb solcher Gegenstände und solche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und die Einlagen der Gesellschafter des Unternehmens voll eingezahlt sind. Die Gesellschaft darf eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien- Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem - Fall 9
29.10.2015 Faldus - - - - Fall 8
19.11.2013 Faldus - - - - Fall 7
15.09.2013 Dittberner - - - - Fall 6
11.08.2011 Faldus - - - - Fall 5
07.09.2010 Faldus Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main - - - Fall 4
18.07.2008 Dittberner - - - - Fall 3
27.06.2008 Faldus - - - - Fall 2
31.03.2008 Gröschel Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2003 mit Änderung vom 13.11.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Absatz 2 (Firma, bisher: WestInvest Zweite Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH), § 1 Absatz 3 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 49495) nach Frankfurt am Main sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Halten des Objektes "GCIT Building" in Yokohama, Japan. Geschäfte nach § 34c GewO sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 20.05.2003

Firmendokumente

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Deka Japan Yokohama GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Halten, die Entwicklung, Bebauung, Verwaltung, Unterhaltung sowie langfristige Vermietung bzw. Verpachtung von Immobilien und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften in Japan. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch den Erwerb solcher Gegenstände und solche Geschäfte, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und die Einlagen der Gesellschafter des Unternehmens voll eingezahlt sind. Die Gesellschaft darf eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer anderen Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung der Deka Immobilien Investment GmbH entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens "DekaImmobilien Global", ISIN DE0007483612 nicht übersteigt. Es dürfen nur solche Immobilien oder Beteiligungen an Gesellschaften erworben werden, die auch direkt für dieses Sondervermögen erworben werden dürften. Die von der Immobiliengesellschaft neu zu erwerbenden Immobilien oder Beteiligungen sind vor ihrem Erwerb von einem von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmenden externen Bewerter zu bewerten, ab einem Verkehrswert über 50 Mio. € werden zwei unabhängige Bewertungen durch von der Deka Immobilien Investment GmbH zu bestimmende externe Bewerter durchgeführt. Die externen Bewerter dürfen nicht zugleich die regelmäßige Bewertung für das Immobilien-Sondervermögen durchführen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, insbesondere keine Tätigkeiten als Baubetreuer oder Bauträger. Die Gesellschafterin Deka Immobilien Investment GmbH unterliegt als Kapitalverwaltungsgesellschaft den besonderen Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") und darf die Beteiligung an einer Gesellschaft nur erwerben und halten, wenn die Gesellschaft die für derartige Beteiligungen vorgesehenen Beschränkungen des KAGB einhält. Deshalb werden die Gesellschaft und die Gesellschafter hiermit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft die insoweit geltenden Beschränkungen des KAGB für Immobilien-Gesellschaften in seiner jeweils geltenden Fassung beachtet. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Deka Japan Yokohama GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Lyoner Straße 13, 60528. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Deka Japan Yokohama GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Deka Japan Yokohama GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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