Dreizehnte K.G.R. Real Estate GmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des im Grundbuch von Berlin Friedrichstadt auf Blatt Nr. 3171 im Bestandsverzeichnis zur lfd. Nr. 2 vermerkten Grundbesitzes bestehend aus dem Flurstück 86, Flur 189 in der Gemarkung Kreuzberg, Charlottenstraße 82 verzeichneten Grundbesitzes, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt, weiterhin darf die Immobilien-Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind, hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
17.08.2020 Krämer | Frankfurt am Main Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Hauck Schuchardt Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2019 mit Änderung vom 29.05.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 160321) nach Frankfurt am Main beschlossen. | 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien- Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG | Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Fall 1 |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.06.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 09.06.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 12.06.2020 // Anmeldung vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 12.06.2020 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.06.2020
- Anzeige nach Eingang // 12.06.2020 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.06.2020
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Dreizehnte K.G.R. Real Estate GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des im Grundbuch von Berlin Friedrichstadt auf Blatt Nr. 3171 im Bestandsverzeichnis zur lfd. Nr. 2 vermerkten Grundbesitzes bestehend aus dem Flurstück 86, Flur 189 in der Gemarkung Kreuzberg, Charlottenstraße 82 verzeichneten Grundbesitzes, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt, weiterhin darf die Immobilien-Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. 3. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. 5. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind, hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Dreizehnte K.G.R. Real Estate GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, c/o Hauck Schuchardt Pollux, Platz der Einheit 2, 60327. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Dreizehnte K.G.R. Real Estate GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Dreizehnte K.G.R. Real Estate GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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