KanAm LCI FixCo GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: c/o Hauck Schuchardt, Pollux, Platz der Einheit, 2, 60327, Frankfurt am Main
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft ist ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne von § 231 Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, Verwalten und Vermieten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen inklusive Betriebsvorrichtungen, Zubehör und Inventar sowie das Ausführen von Leistungen gegenüber Mietern von Gewerbeflächen im Zusammenhang mit dem Grundstück Charlottenstraße 82 in Berlin, verzeichnet im Grundbuch von Berlin Friedrichstadt auf Blatt Nr. 3171. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Für den Fall, dass die Gesellschaft nicht nur Bewirtschaftungsgegenstand zum Halten von Betriebsvorrichtungen gemäß vorstehender Ziffer 3.2 ist, gilt: (a) Die Gesellschaft darf Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt , weiterhin darf die Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. (b) Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. (c) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. (d) Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind, hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
19.08.2020 Bäuml Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: c/o Hauck Schuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2020 Die Gesellschaft ist ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne von § 231 Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

Firmendokumente

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LCI Verwaltung GmbH GmbH Frankfurt am Main Große Gallusstraße, 16-18, 60312, Frankfurt am Main
43. FixCo GmbH GmbH Düsseldorf c/o Alter Domus Deutschland GmbH, Benningsen-Platz, 1, 40474, Düsseldorf
K&I GmbH GmbH Zeltingen-Rachtig Kehlenbachstraße, 1, 54492, Zeltingen-Rachtig
KanAm International GmbH GmbH München Widenmayerstr., 3, 80538, München
KanAm LCI FixCo GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist ein Bewirtschaftungsgegenstand im Sinne von § 231 Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, Verwalten und Vermieten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen inklusive Betriebsvorrichtungen, Zubehör und Inventar sowie das Ausführen von Leistungen gegenüber Mietern von Gewerbeflächen im Zusammenhang mit dem Grundstück Charlottenstraße 82 in Berlin, verzeichnet im Grundbuch von Berlin Friedrichstadt auf Blatt Nr. 3171. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Für den Fall, dass die Gesellschaft nicht nur Bewirtschaftungsgegenstand zum Halten von Betriebsvorrichtungen gemäß vorstehender Ziffer 3.2 ist, gilt: (a) Die Gesellschaft darf Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Immobilien-Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 KAGB durchführt , weiterhin darf die Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. (b) Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. (c) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. (d) Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind, hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von KanAm LCI FixCo GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, c/o Hauck Schuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KanAm LCI FixCo GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KanAm LCI FixCo GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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