DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
09.01.2007 Schmidt - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Dieses Registerblatt ist gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch von Amts wegen geschlossen. - -
31.07.2006 Schmors - Die Hauptversammlung vom 11.05.2006 hat die Änderung der Satzung durch Einfügen von § 4 Abs. 7 (genehmigtes Kapital II) beschlossen: § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital I) wurde geändert. Der bisherige § 4 Abs. 7 ist nun Abs. 8. Die Satzung ist ferner geändert in § 12 Abs. 1, 2 und 4 (Beschlussfassung), in § 16 Abs. 2 (Ort und Einberufung), in § 17 Abs. 2 und 3 (Teilnahmerecht und Stimmrecht), in § 18 Abs. 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung). § 21 (Bundesrechnungshof) ist ersatzlos gestrichen. - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2006 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10.05.2011 das Grundkapital bis zu einem Betrag von 137.000.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). - lfd. Nr. 23 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
27.06.2006 Schmidt - Die Hauptversammlung vom 11.05.2006 hat § 4 Abs. 7 neu in die Satzung eingefügt, § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital I) wurde geändert, der bisherige § 4 Abs. 7 ist nun § 4 Abs. 8. Die Satzung ist ferner geändert in § 12 Abs. 1, 2 und 4 (Beschlussfassung), in § 16 Abs. 2 (Ort und Einberufung), in § 17 Abs. 2 und 3 (Teilnahmerecht und Stimmrecht), in § 18 Abs. 2 (Vorsitz in der Hauptversammlung). § 21 (Bundesrechnungshof) ist ersatzlos gestrichen. - - - Satzung Bl. 605 ff SB
23.09.2004 Schmidt Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 6793) - - - - -
25.06.2004 Schmidt - Aus systemtechnischen Gründen zu lfd. Nr. 5 gelöscht und von Amts wegen erneut eingetragen: Die Hauptversammlung vom 25.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) und § 4 Abs. 7 (Vorzugsgewinnanteil) und die Hauptversammlung vom 12.05.2004 in § 15 Abs. 1 lit.c (Satz 2 gestrichen) beschlossen. - Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 5 erneut eingetragen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates ab dem 28.05.2004 und bis zum 24.03.2009 das Grundkapital bis zu einem Betrage von höchstens einundvierzig Millionen EURO zu erhöhen. - -
- - - - - - Satzung Bl. 418 ff SB
14.06.2004 Schmidt - Die Hauptversammlung vom 25.03.2004 hat die Neufassung und insbesondere die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung Der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie damit im - - -
27.10.2003 Böcker Dortmund Aktiengesellschaft Satzung vom 20.12.1994 zuletzt geändert am 26.05.2003 ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten mit Ausnahme des Investmentgeschäftes gem. § l KAGG Aktiengesellschaft durch Umwandlung der Deutschen Bundespost POSTBANK gem. PostUmw.G. vom 14. 09. 1994. Die außerordentlicihe Hautversammlung vom 25.08.2000 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum Ablauf von 5 Jahren ab dem05.12.2000 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlagen ein- oder Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 02.01.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.10.2003.

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