DWS Investment GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Mainzer Landstraße, 11-17, 60329, Frankfurt am Main
Kapital: 115000000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere, - Geldmarktinstrumente, - Derivate, - Bankguthaben, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
31.07.2023 Hewlett - - - - - Fall 80
11.05.2023 Krimmel - - - - - Fall 79
- die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- - - -
- - - - - - -
20.03.2023 Krimmel Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, ( - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und - - Fall 78
- - - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem - - -
- die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle - - - - -
15.03.2023 Krimmel - Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2023 mit Nachtrag vom 08.03.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 8 (Aufsichtsrat) und 12 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. (1)Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 77
10.02.2023 Krimmel - - - - - Fall 75
30.11.2022 Hewlett - - - Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DIP Service Center GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 52654) übertragen. - Fall 73
25.11.2022 Hewlett - - - - - Fall 72
19.10.2022 Hewlett - - - - - Fall 71
30.06.2022 Pussehl - - - - - Fall 70
30.06.2022 Pussehl - - - - - Fall 69
03.03.2022 Pussehl - - - - - Fall 68
- - - - - - Fall 66
19.10.2021 Pussehl - - - - - Fall 65
23.09.2021 Nagel - - - - - Fall 64
15.12.2020 Faldus - - - Der mit der DWS Holding & Service GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 38933), vormals: (Deutsche Fonds Holding GmbH), nunmehr firmierend unter DWS Beteiligungs GmbH am 18.03.1997 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag, mit Änderungungsvereinbarung vom 30.09.1997, ist durch Vertrag vom 18.11.2010 geändert in einen Gewinnabführungsvertrag. Nunmehr erfolgte eine Änderung am 08.12.2020. Die Gesellschafterversammlungen vom 10.12./11.12.2020 haben der Änderung zugestimmt. - Fall 63
29.06.2020 Faldus - - - - - Fall 62
20.06.2020 Pussehl - - - - - Fall 61
23.01.2017 Faldus - - - - - Fall 50
12.07.2016 Pussehl - - - - - Fall 49
30.05.2016 Pussehl - - - - - Fall 48
22.04.2016 Pussehl - - - - - Fall 47
17.03.2016 Faldus - beschlossen. - - - Fall 45
14.12.2015 Faldus - - - - - Fall 44
30.09.2015 Faldus - - - - - Fall 43
02.07.2015 Faldus Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main - - - - Fall 42
13.01.2015 Pussehl - - - - - Fall 41
- - - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanz- instrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment-vermögen, EUInvestmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, - - -
- Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, ( - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge- - - -
23.12.2014 Faldus - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. ( 1 ) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - - Fall 40
17.11.2014 Faldus - - - - - Fall 39
25.07.2014 Pussehl - - - - - Fall 38
26.06.2014 Faldus - - - - - Fall 37
27.02.2014 Faldus - - - Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. - -
05.09.2013 Hohmann - - - - - Fall 35
29.08.2013 Hohmann - Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Asset Management Investmentgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 8993) verschmolzen. - Fall 34
17.07.2013 Faldus - - - - - Fall 33
09.04.2013 Faldus - - - - - Fall 32
31.01.2013 Faldus - - - - - Fall 31
29.11.2012 Faldus - - - - - Fall 30
18.01.2011 Faldus - - - - - Fall 27
30.11.2010 Faldus - - - Der mit der DWS Holding & Service GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 38933), vormals: (Deutsche Fonds Holding GmbH) am 18.03.1997 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag, mit Änderungungsvereinbarung vom 30.09.1997, ist durch Vertrag vom 18.11.2010 geändert in einen Gewinnabführungsvertrag.. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 hat der Änderung zugestimmt. - Fall 26
08.11.2010 Wilhelm - Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer) beschlossen. - - - Fall 25
14.10.2010 Pfarschner - - - - - Fall 24
30.06.2010 Faldus - Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. - - - Fall 23
01.02.2010 Harder - - - - - Fall 22
27.10.2009 Faldus - - - - - Fall 21
03.08.2009 Faldus - - - - - Fall 20
29.04.2009 Glöckner - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47749) verschmolzen. - Fall 19
06.04.2009 Faldus Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 178-190, 60327 Frankfurt am Main - - - - Fall 18
29.08.2008 Glöckner - - - Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DWS Finanz-Service GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35708) übertragen. - Fall 17
29.08.2008 Glöckner - - - Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als - -
18.06.2008 Faldus - - - - - Fall 15
03.04.2008 Faldus - - - - - Fall 12
- die Anlageberatung, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, d) den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder öffentlich vertrieben werden dürfen, e) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, f) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, - - -
21.01.2020 Faldus - - - - - Fall 60
21.01.2020 Faldus - - - - - Fall 59
11.07.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 58
- - - - - - Fall 57
07.02.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 56
03.01.2019 Schollmeyer - - - - - Fall 55
31.08.2018 Heß - beschlossen. - - - Fall 54
29.03.2018 Faldus - - - - - Fall 53
25.03.2008 Glöckner und/oder Gemischten Sondervermögen, Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz), § 2 (Gegenstand) sowie § 9 Absatz 3 (Beschlussfassung und Einberufung des Aufsichtsrats) beschlossen. und/oder Altersvorsorge-Sondervermögen, d) und/oder Sonstige Sondervermögen, e) und/oder Sondervermögen mit zusätzlichen - - Fall 13
12.06.2007 Glöckner - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom - -
- die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes oder von einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben worden sind, für andere, - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder öffentlich vertrieben werden dürfen, d) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, e) Anlage ihres eigenen Vermögens, f) sonstige mit den in diesem Paragraphen genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, g) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens - - -
13.09.2004 Glöckner und/oder Gemischten Sondervermögen Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2004 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 9 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats und Einberufung), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und 16 (Bekanntmachung) des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Gegenstands beschlossen. und/oder Altersvorsorge- Sondervermögen, d) und/oder Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) und/oder Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, e) und/oder Spezial-Sondervermögen, auf die - bis auf die in §§ 91 bis 95 Investmentgesetz geregelten Ausnahmen - - - Blatt 6ff. Sonderband III
- - - den Vertrieb von Anteilen, die nach den Vorschriften des Investmentgesetzes ausgegeben worden sind oder öffentlich vertrieben werden dürfen, d) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes, e) Anlage ihres eigenen Vermögens, f) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten, g) sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Kapitalanlagegesellschaft im Allgemeinen selbst betreiben darf, und eine Haftung der Kapitalanlagegesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist, h) Zweigniederlassungen errichten. - - -
02.09.2004 Fritzsche die Verwahrung und Verwaltung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.05.1956 zuletzt geändert am 23.12.2003 und/oder Altersvorsorge- Sondervermögen, d) und/oder Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) und/oder Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken, e) und/oder Spezial-Sondervermögen, auf die - bis auf die in §§ 91 bis 95 Investmentgesetz geregelten Ausnahmen - die Vorschriften des Investmentgesetzes anzuwenden sind, welche für die Sondervermögen gemäß Buchstaben Zwischen der Gesellschaft und der Deutsche Fonds Holding GmbH in Frankfurt am Main als herrschendem Unternehmen ist am 18.03.1997 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.04.1997 zugestimmt hat. In der Gesellschafterversammlung vom 06.10.1997 wurde der Abänderungsvereinbarung vom 30.09.1997 zu dem o. g. Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat am 10.03.1998 ebenfalls der Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 27.12.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 219 ff. Sonderband Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertr ag Blatt 233 ff. Sonderband
- - - - - - Fall 51

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S.M.S Investment GmbH GmbH Offenburg Englerstraße, 4, 77652, Offenburg
5 K Investment GmbH GmbH Tutzing Martelsgraben, 2, 82327, Tutzing
G.E.T. Investment GmbH GmbH Neutraubling Riesengebirgstraße, 8, 93073, Neutraubling
G.H.H. Investment GmbH GmbH Berlin Schützenstraße, 14, 10117, Berlin
L.E. Investment GmbH GmbH Frankfurt am Main Rossmarkt, 15a, 60311, Frankfurt am Main
T.S.S. Investment GmbH GmbH Frankfurt am Main Ludwig-Scriba-Str., 25, 65929, Frankfurt am Main
R&B Investment GmbH GmbH Oldenburg Achterdiek, 42, 26131, Oldenburg
DWS Investment GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, (b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, (c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, (d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung, (e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buch-staben e), f) und h) genannten Vermögensgegenstände investieren sowie (f) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Wertpapiere, - Geldmarktinstrumente, - Derivate, - Bankguthaben, - Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, - Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, - Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, die mit den o.g. inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf außerdem folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sin-ne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), soweit die Vermögensgegenstände in diesen Vermögen auch im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, c) die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, d) die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, soweit die Vermögensgegenstände im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 2 Ziffer (2) dieses Gesellschaftsvertrages erwerbbar sind, e) die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investment- vermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, f) den Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, g) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), h) den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, i) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzah-lungszusage), j) sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 115000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von DWS Investment GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 11-17, 60329. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von DWS Investment GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist DWS Investment GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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