JUHO gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Wilhelm-Leuschner-Straße, 79, 60329, Frankfurt am Main
Kapital: 330000.00 EUR
Zweck: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken - von Wissenschaft und Forschung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Gesellschaften, die ebenfalls die unter Ziffer 2 aufgeführten Zwecke verfolgen, b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen Volksbildung und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen, c) Organisation und Durchführung von Seminaren im Rahmen der Berufsbildung, d) Unterstützung der Gründung und der Tätigkeit von Berufsfortbildungseinrichtungen, deren Angebot sich an gesellschaftspolitisch Interessierte und sozial engagierte Berufserfahrene und Berufsanfänger*innen aus allen Bereichen des Arbeitslebens richtet, e) Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften im Rahmen von Bildungs- und Fortbildungsprojekten für ausländische Arbeitnehmer*innen, um mittelbar eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Ausland zu erreichen sowie Lohndumping einzudämmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. 4. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter*in auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. 6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften beschaffen und im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter*innen und den gemeinen Wert der von den Gesellschafter*innen etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die in § 2 Ziffer 2 genannten Zwecke.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
22.04.2021 Pussehl - - - - Fall 22
25.03.2020 Pussehl - - - - Fall 21
17.08.2018 Hornburg - - - - Fall 20
12.06.2017 Hornburg - Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Stammkapital) und 9 (Geschäftsführung) beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und - Fall 19
15.07.2016 Hornburg Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main beschlossen. - - Fall 18
03.05.2016 Hewlett - - - - Fall 17
25.02.2016 Hornburg - - - - Fall 16
22.10.2015 Hornburg - Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnützige Zwecksetzung und -bindung der Gesellschaft), 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsbereiche) und 9 (Geschäftsführung) sowie die Umnummerieung der restlichen Paragraphen beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 15
- - - - - Fall 13
15.03.2013 - Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 hat eine Zweck der Gesellschaft sind Förderung - - -
16.12.2011 Pauls Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 83, 60329 Frankfurt am Main - - - Fall 12
12.01.2009 Diehl - - - - Fall 9
08.08.2007 Klauke - Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft -
- Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung von Jugendlichen, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen - Maßnahmen zur kulturellen und gesundheitlichen Förderung der Jugendlichen d) die Veranstaltung internationaler Begegnungen und Jugendaustausch. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen andren Institutionen zur Duchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. (4) Etwaige Gewinne dürfen nur für die vorbezeichneten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten - -
14.12.2004 Celik Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.07.1955 zuletzt geändert am 08.02.2000 Die Gesellschaft verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953, und zwar durch Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen, die vorwiegend Angehörigen der Gewerkschaftsjugend, insbesondere der Industriegewerkschaft Metall, offenstehen sollen. In den Heimen soll den Jugendlichen Erholung, gesundheitliche Förderung und Vertiefung der allgemeinen Bildung durch bewusste Jugendpflegearbeit zuteil werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die vorbezeichneten Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Tag der ersten Eintragung: 05.10.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 4 ff. Sonderband Ia

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E.F.H.A. gGmbH GmbH Heilbronn Allee, 40, 74072, Heilbronn
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Fluentum gGmbH GmbH Berlin Clayallee, 174, 14195, Berlin
Knirpsdorf gGmbH GmbH Berlin Boppstraße, 4, 10967, Berlin
S.P.U.N.K. gGmbH GmbH Berlin Hardenbergstraße, 31, 10623, Berlin
JUHO gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken - von Wissenschaft und Forschung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Gesellschaften, die ebenfalls die unter Ziffer 2 aufgeführten Zwecke verfolgen, b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen Volksbildung und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen, c) Organisation und Durchführung von Seminaren im Rahmen der Berufsbildung, d) Unterstützung der Gründung und der Tätigkeit von Berufsfortbildungseinrichtungen, deren Angebot sich an gesellschaftspolitisch Interessierte und sozial engagierte Berufserfahrene und Berufsanfänger*innen aus allen Bereichen des Arbeitslebens richtet, e) Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften im Rahmen von Bildungs- und Fortbildungsprojekten für ausländische Arbeitnehmer*innen, um mittelbar eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Ausland zu erreichen sowie Lohndumping einzudämmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. 4. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter*in auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. 6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften beschaffen und im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter*innen und den gemeinen Wert der von den Gesellschafter*innen etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die in § 2 Ziffer 2 genannten Zwecke. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 330000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von JUHO gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von JUHO gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist JUHO gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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