Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Feldstraße, 16, 54290, Trier
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls auch Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenfalls Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten, stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Erbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO, die in besonderem Maße den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen dienen und bei denen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen zugute kommt. § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO führt solche Personen auf, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft wird alles Erforderliche tun, um die Anforderungen zu erfüllen, die an Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gestellt werden. Die in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH und dem Villa Kunterbunt e.V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigen Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S.d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
26.06.2023 Herborn - Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls auch Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenfalls Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten, stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Erbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der -
18.06.2021 Herborn - - - -
30.04.2019 Herborn - Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen und Gesellschafter), § 7 (Bürgschaftserklärung), § 11 (Ärztlicher Leiter), § 17 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 20 (Loyalitäts- und Härteklausel) und § 24 (Salvatorische Klausel) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung (AO), die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO und die Förderung der katholischen Kirche im Sinne des § 54 AO, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls auch Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorungszentren. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen -
26.11.2013 Herborn - Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2013 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zudem wurde eine Änderung von § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 13 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) sowie das Einfügen von § 21 (Kirchliche Aufsicht, kirchliche Rechtsordnung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt mit neuer Nummerierung neu gefasst. (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung (AO), die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO -
09.02.2011 Krämer Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Feldstraße 16, 54290 Trier - - -
26.08.2008 Dr. Meerfeld Trier Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2008 Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung (AO), mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums . Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten, stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Erbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Firmendokumente

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Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls auch Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenfalls Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten, stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Erbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO, die in besonderem Maße den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen dienen und bei denen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen zugute kommt. § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO führt solche Personen auf, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft wird alles Erforderliche tun, um die Anforderungen zu erfüllen, die an Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gestellt werden. Die in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH und dem Villa Kunterbunt e.V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigen Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S.d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Trier, Feldstraße 16, 54290. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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