HMP Teleconsult AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.10.2005 Linnemann Köln Der Sitz ist nach Köln (jetzt AG Köln, HRB 51494) verlegt. - - - -
10.09.2002 Haueiss - Die Hauptversammlung vom 25. Juli 2002 hat beschlossen, das Grundkapital (DEM 573.935,00) auf Euro umzustellen und es von dann EUR 293.448,30 um EUR 1,70 auf EUR 293.450,00 zu erhöhen. Aufgrund der in § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 90.020,00 auf EUR 383.470,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.08./02.09.2002 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Die Hauptversammlung vom 25. Juli 2002 hat ferner eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um EUR 47.080,00 auf EUR 430.550,00 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2006 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 215.275,00 zu erhöhen. Der - Beschluss Blatt 139 ff. Sonderband Satzung Blatt VI Sdb. III Sonderband
30.04.2002 Linnemann Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. Köln (Amtsgericht Amtsgericht Köln HRB 31292) - - - - -
18.02.2002 Haueiss - Die Hauptversammlung vom 12. Dezember 2001 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 105
Ziff. IV Sonderband Düsseldorf Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Köln, Köln (Amtsgericht Köln HRB 31292) Aktiengesellschaft Satzung vom 4. August 1998, mehrfach zuletzt am 4. Dezember 2000 geändert. Beratungsdienstleistungen im Bereich Informations-Technologie (IT), insbesondere Telekommunikations- und Gefahrenmeldesysteme, Design und Optimierung von Sprach- und/oder Datennetzen sowie die Besorgung artverwandter Geschäfte. Die Hauptversammlung hat am 4. März 1999 ferner beschlossen, den § 4 der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals durch einen Abs. 3 zu ergänzen. Dieser hat folgenden Wortlaut: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2003 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 150.000,00 DM zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluß des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 100.000,00 DM durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von Stückaktien im Nennbetrag von je 5,00 DM gegen Bareinlagen bis einschließlich 31. Dezember 2003 zu erhöhen Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß ein, mehrere oder alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt und vom Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BG Tag der ersten Eintragung: 30.11.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2002. Satzung Blatt

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