KARO AG (gemeinnützig)

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Friedrichstraße, 23, 18057, Rostock
Zweck: Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft hat darüber hinaus den Zweck, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Die Gesellschaft dient als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung. Sie verwirklicht den Zweck der Satzung insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kunst- und Medienschule, darüber hinaus durch das Abhalten von Kursen, Seminaren, von Ausstellungen und Festivals, durch Pflege von Kunstsammlungen und durch Abhalten von Wettbewerben auf künstlerischem oder mediengestaltendem Gebiet. Die Gesellschaft initiiert oder fördert in der Stadt Rostock und in ihrem Umfeld insbesondere gemeinnützige Projekte und Vereine in den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.12.2021 Rohn - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 24.11.2016 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 4.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.08.2021 ist § 7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das genehmigte Kapital beträgt noch 20.800,00 EUR. - Fall 14
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren ab Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister das Grundkapital um bis zu 25.000,00 € (genehmigtes Kapital) durch die Ausgabe von bis zu 1.000 auf den Namen lautende neue Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen und über die Einzelheiten der Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. - Fall 10
04.05.2017 Rohn - Die Hauptversammlung vom 24.11.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 77.275,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung - - - -
29.06.2016 Eick - - - - - Beschlüsse vom 10.03.2016 und 04.04.2016
03.06.2015 Eick - - - - - Beschluss vom 30.01.2015
25.07.2013 Eick - - - - - Beschluss vom 29.03.2010 Beschluss vom 25.09.2012 Beschluss vom 14.01.2013
29.10.2009 Schultze Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 23, 18057 Rostock - - - - -
24.06.2009 Hagemann Rostock Geschäftsanschrift: Stephanstr. 16, 18055 Rostock Aktiengesellschaft Satzung vom 19.11.2008 Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft hat darüber hinaus den Zweck, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Die Gesellschaft dient als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung. Sie verwirklicht den Zweck der Satzung insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kunst- und Medienschule, darüber hinaus durch das Abhalten von Kursen, Seminaren, von Ausstellungen und Festivals, durch Pflege von Kunstsammlungen und durch Abhalten von Wettbewerben auf künstlerischem oder mediengestaltendem Gebiet. Die Gesellschaft initiiert oder fördert in der Stadt Rostock und in ihrem Umfeld insbesondere gemeinnützige Projekte und Vereine in den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft das Grundkapital um bis zu 100.000,00 EUR (genehmigtes Kapital) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von auf den Namen lautenden Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen und über die Einzelheiten der Durchführung und der Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung jeweils entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzupassen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -

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KARO AG (gemeinnützig) ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur i.S.d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft hat darüber hinaus den Zweck, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Die Gesellschaft dient als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung. Sie verwirklicht den Zweck der Satzung insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung einer Kunst- und Medienschule, darüber hinaus durch das Abhalten von Kursen, Seminaren, von Ausstellungen und Festivals, durch Pflege von Kunstsammlungen und durch Abhalten von Wettbewerben auf künstlerischem oder mediengestaltendem Gebiet. Die Gesellschaft initiiert oder fördert in der Stadt Rostock und in ihrem Umfeld insbesondere gemeinnützige Projekte und Vereine in den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Rostock, Friedrichstraße 23, 18057. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von KARO AG (gemeinnützig). Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist KARO AG (gemeinnützig) ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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