Klepper Faltbootwerft AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.08.2020 Inderwiesen - Die Hauptversammlung vom 31.07.2020 hat die Änderung des § 11 (Ort und Einberufung) der Satzung beschlossen. - - - -
16.03.2018 Dr. Poller - - - Die Festraße 27 GmbH mit dem Sitz in Bad Vilbel (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94692) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2017 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.12.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der - -
15.04.2015 Piller - Der Aufsichtsrat hat am 27.03.2015 die Fassung der Satzung berichtigt Erwerb von Unternehmen, auch im Wege der Verschmelzung. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Faltbooten, insbesondere aufgrund eines bestehenden Lizenzvertrages von Klepper Faltbooten, Übernahme des Service für Faltboote sowie Durchführung von Reparaturen und Handel mit Booten, Ersatzteilen und Bootszubehör aller Art. - - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 555.240,00 EUR. - -
13.01.2014 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 13.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 166.180,00 EUR auf 6.972.389,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2013 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.802.611,00 EUR. - -
28.11.2013 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 13.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 186.178,00 EUR auf 6.806.209,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2013 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Akiteinurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.968.791,00 EUR. - -
26.11.2013 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 13.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 300.000,00 EUR auf 6.620.031,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2013 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.154.969,00 EUR. - -
30.10.2013 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 13.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 363.822,00 EUR auf 6.320.031,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2013 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch - -
17.10.2013 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 13.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 106.209,00 EUR auf 5.956.209,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.09.2013 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 13.08.2013 (Genehmigtes Kapital 2013/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.818.791,00 EUR. - -
19.08.2013 Piller Geschäftsanschrift: Klepperstr. 18e, 83026 Rosenheim Die Hauptversammlung vom 13.08.2013 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.08.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.07.2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.925.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). - -
04.09.2012 Piller - Die Hauptversammlung vom 29.08.2012 hat die Änderung des § - - - -
09.02.2012 Piller - Die Hauptversammlung vom 02.02.2012 hat die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. - - - -
26.08.2011 Piller - Die Hauptversammlung vom 11.08.2011 hat die Änderung des § 14 (Beschlussfähigkeit/Wahlen) der Satzung beschlossen. - - - -
02.05.2011 Dr. Kroiß - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.850.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.650.000,00 EUR. - -
20.04.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.800.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.700.000,00 EUR. - -
13.04.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch - -
12.04.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.700.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.800.000,00 EUR. - -
08.04.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.650.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.850.000 EUR. - -
04.03.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.600.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - - - -
28.02.2011 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.08.2009 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.550.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.08.2009 (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.950.000,00 EUR. - -
21.01.2011 Piller - Die Hauptversammlung vom 18.08.2009 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist damit ausgeschöpft. - -
10.09.2010 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, - - - -
09.09.2010 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.450.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 50.000,00 EUR. - -
08.09.2010 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.400.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 100.000,00 EUR. - -
03.09.2010 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.05.2009 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkundenl) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 200.000,00 EUR. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 300.000,00 EUR. - -
14.05.2010 - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 - - - -
01.09.2009 Piller Geschäftsanschrift: Klepperstr. 18m, 83022 Rosenheim Die Hauptversammlung vom 18.08.2009 hat die Änderung des § 14 (Beschlussfähigkeit/Wahlen) der Satzung beschlossen. - - - -
08.06.2009 Piller - Die Hauptversammlung vom 30.07.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 50.000,00 EUR. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 200.000,000 EUR. - -
02.04.2008 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 23.08.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 4.250.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.03.2007 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktienurkunden) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 250.000,00 EUR. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 350.000 EUR. - -
06.02.2008 Piller - Auf Grund der in der Satzung vom 23.08.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um - - - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 500.000 EUR. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 23.08.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 850.000 EUR. - -
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
30.08.2006 Dr. Poller - Die Hauptversammlung vom 23.08.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. - - - -
23.08.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000,00 EUR auf 3.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.05.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I). ist damit ausgeschöpft. - Beschluß und Satzung Bl. 49 SB.
26.07.2006 Dr. Poller - - - Amtlich berichtigt: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Entgegen der in den Eintragungen 32 bis 41 vermerkte (Teil)Ausschöpfung des genehmigten Kapitals 2006/I fand eine solche nicht statt, da insoweit eine eigene Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 08.02.2006 bestand. Daher erfolgte durch die Eintragungen 32 bis 41 keine (Teil)Ausschöpfung.
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I). ist damit ausgeschöpft. - -
20.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - - - Beschluß und Satzung Bl. 46 SB.
20.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.950.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 50.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 47 SB.
17.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.900.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 100.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 46 SB.
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 150.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 45 SB.
13.07.2006 - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 - - - -
12.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.800.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 200.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 44 SB.
10.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 250.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 43 SB.
07.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.700.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 300.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 42 SB.
26.06.2006 Dr. Kroiß - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.550.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 450.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 39 SB.
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Beschluß und Satzung Bl. 38 SB.
11.04.2006 Dr. Poller - Die Hauptversammlung vom 08.02.2006 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. - - - -
21.12.2005 - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom - - - -
07.12.2005 Dr. Poller - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom 14.05.2001, 29.11.2001 und vom 25.07.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung - - - -
06.12.2005 Dr. Poller - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom 14.05.2001, 29.11.2001 und vom 25.07.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.050.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Berichtigung von Amts wegen
09.11.2005 Giese - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom 14.05.2001, 29.11.2001 und vom 25.07.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 1.900.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung - - - -
06.05.2004 Kastenbauer - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom 14.05.2001, 29.11.2001und vom 25.07.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 1.650.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Beschlüsse Bl. 6, 7, 12
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 14.05.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des - -
25.02.2002 Sing - Die Hauptversammlung vom 09.04.2001 mit Nachträgen vom 14.05.2001 und 29.11.2001 und vom 15.01.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 1.100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neu eingefügt wurde § 18 (Vorzugsaktien der Serie A, - - - Beschlüsse Bl. 6 u. 7 SB, neue Satzung Bl. 8 SB.
11.04.2001 Sing - - - Die Klepper Faltbootwerft H.S. Walter GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 2912) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 5.12.2000 sowie des Beschlusses der Hauptversammmlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. - Verschmelzungsvertrag und Beschlüsse Bl. 5 So
11.04.2001 Sing - Die Hauptversammlung vom 5.12.2000 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 950.000 EUR EUR auf 1.000.000 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Klepper Faltbootwerft H.S. Walter GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 2912) beschlossen. - - - Beschluß und Satzung Bl. 5 SB.
05.04.2001 Dr. Willer Rosenheim Aktiengesellschaft Satzung vom 07-04.2000 zuletzt geändert am 05.12.2000 Erwerb von Unternehmen, auch im Wege der Verschmelzung, ferner: Herstellung von Faltbooten, insbesondere aufgrund eines bestehenden Lizenzvertrages von Klepper Faltbooten, Übernahme des Service für Faltboote sowie Durchführung von Reparaturen und Handel mit Booten, Ersatzteilen und Bootszubehör aller Art. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2003 das Grundkapital um einen Betrag von höchstens 25.000, EUR durch Aufgabe neuer Aktien gegen Bar- der Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 13.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
30.06.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.600.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 400.000,00 EUR. - Beschluß und Satzung Bl. 40 SB.
06.07.2006 Dr. Poller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 2.650.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2006 ist die Satzung in § 4 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 08.02.2006 (Genehmigtes - Beschluß und Satzung Bl. 41 SB.
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 30.07.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 150.000,00 EUR. - -
07.09.2010 Piller - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 30.07.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 5.350.000,00 EUR durchgeführt. Durch - - - -

Firmendokumente

Ähnliche Unternehmen

Top 10 ähnliche Firmen zu Klepper Faltbootwerft AG
Firma Rechtsform Stadt Adresse
P.A.C.S. AG AG Frankfurt am Main c/o Santeri, Schäfergasse, 50, 60313, Frankfurt am Main
M B F AG AG Frankfurt am Main Opernplatz, 14, 60313, Frankfurt am Main
6 P AG AG Dortmund Gerichtsplatz, 1, 44135, Dortmund
1&1 AG AG - -
G & T AG AG - -
W & F AG AG - -
1&1 AG AG - -
O.P.M. AG AG - -
a - R.E.I.T. AG AG - -
R & R AG AG - -
Klepper Faltbootwerft AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Klepper Faltbootwerft AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

Weitere Unternehmen: