Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Mascheroder Str., 7, 38302, Wolfenbüttel
Kapital: 4700000.00 EUR
Zweck: 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, b) ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von schwer vermittelbaren Personen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche Budgetassistenz, h) Beistand und Fortbildung für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken, o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Lebenshilfe ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, ihren steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit der steuerbegünstigten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG mit Sitz in Oschersleben sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch Entgegennahme von ambulanten Pflegedienstleistungen, Erbringung von zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf dem Gebiet der Materialbeschaffung, Buchführung, Personalbearbeitung und ggf. -gestellung sowie durch Nutzung von bzw. Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Einrichtungsgegenständen gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den Einrichtungen der GDW geschieht durch die Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art, insbesondere auch im Austausch mit deren Bereichen Auftragsorganisation und -abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von Werkstätten für behinderte Menschen, ggf. gemäß. gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. 7) Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mittel zur Förderung der Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, - der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der - -
03.05.2023 Bergemann - Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 15 (Liquidation der Gesellschaft und Vermögensbindung) beschlossen. 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne - Fall 13
14.05.2021 Bergemann - Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführer) beschlossen. - Aufgrund der Satzungsänderung neu vorgetragen, nun Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 12
13.08.2019 Bergemann - Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der § 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), § 5 (Stammkapital und Stammeinlage, § 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 11 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung) und § 14 (Verwaltungsrat) beschlossen. 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung - Fall 10
29.03.2016 Senftleben - - - - Fall 9
11.03.2016 Bergemann - - - - Fall 8
22.08.2014 Fahldieck - - - - Fall 7
- Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, - Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben, d) Förderungsgruppen, -einrichtungen und - - -
12.12.2011 Bergemann Geschäftsanschrift: Mascheroder Str. 7, 38302 Wolfenbüttel Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 4 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit), 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 6 (Veräußerung von Geschäftsanteilen), § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 9 (Geschäftsführer), § 10 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Gegenstand der Gesellschafterversammlung), § 12 (Stimmrecht), § 14 (Verwaltungsrat), § 15 (Liquidation) und § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte - -
03.11.2006 Bergemann - Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000.000,00 EUR auf 4.700.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. - - Beschluss Bl. 158 ff. Sonderband Neufassung Gesellschaftsvertrag Bl. 165 ff Sonderband
14.09.2005 Jahnke Wolfenbüttel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.02.1982 zuletzt geändert am 21.08.2002 Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen Lebenshilfe geistig, psychisch, körperlich und mehrfach Behinderter aller Altersstufen und deren Angehörigen, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne dienen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichten und Betreiben von: - Wohnheimen und Wohngruppen für Behinderte einschließlich der Betreuung selbständig wohnender Behinderter, - Werkstätten für Behinderte einschließlich weiterer Maßnahmen zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben, - Fördergruppen, -einrichtungen und - maßnahmen für Behinderte, - Freizeitmaßnahmen für Behinderte, - familienentlastenden Diensten, Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder einschließlich Sprachheilkindergärten, - Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung, Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Gesellschaftsvertrag Blatt 135 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 07.06.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2005.

Firmendokumente

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Lebenshilfe-Kindertagesstätten gemeinnützige GmbH GmbH Pohlheim Grüninger Weg, 29, 35415, Pohlheim
Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel Service GmbH GmbH Wolfenbüttel Mascheroder Str., 7, 38302, Wolfenbüttel
Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH GmbH Syke Hauptstraße, 5, 28857, Syke
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Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Wolfenbüttel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und der Jugend- und Altenhilfe durch Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die einer wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich deren unterstützungsbedürftige Angehörige bedeuten. Zweck sind auch die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO. Insbesondere sollen im Sinne von § 215 Absatz 2 SGB IX schwerbehinderte Menschen sowie schwer vermittelbare nicht behinderte und schwerbehinderte Langzeitarbeitslose im Sinne von § 18 SGB III im Rahmen verschiedener Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung zu erlangen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung, Förderung bzw. Errichten und/oder Betreiben von a) Wohnheimen und Wohngruppen sowie Pflegeeinrichtungen und -dienstleistungen für behinderte und alte Menschen, b) ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen sowie für Familien mit geistig behinderten Familienmitgliedern einschließlich der Betreuung selbständig wohnender behinderter Menschen, c) Werkstätten für behinderten Menschen einschließlich weiterer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, d) Inklusionsprojekten gemäß § 215 Absatz 1 SGB IX (vormals Integrationsprojekte gemäß § 132 Absatz 1 SGB IX) in Verbindung mit § 68 Nr. 3 c) der Abgabenordnung, dazu gehören die Einrichtung eines eigenständigen Dienstbereichs zur Förderung der betrieblichen Inklusion im Sinne der Vermittlung bzw. Arbeitserprobung von schwer vermittelbaren Personen, sowie die Einrichtung und der Betrieb einer Integrationsabteilung auf dem Gebiet der Gastronomie, z.B. eines Cafés, Imbisses etc. e) Fördergruppen, -einrichtungen und -maßnahmen für behinderte Menschen, f) Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen g) sozialen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände behinderter Menschen, Einzelfallhilfen und persönliche Budgetassistenz, h) Beistand und Fortbildung für behinderte Menschen und für Angehörige behinderter Menschen, i) familienentlastenden Diensten, j) Kindergärten für behinderte und nicht behinderte Kinder, einschließlich Sprachheilkindergärten, k) Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung sowie der Stützpädagogik, l) Tagesbildungsstätten und Sonderschulen für behinderte Kinder und Jugendliche, m) Einrichtungen und Maßnahmen zur Jugend- und Altenhilfe, n) Interessenvertretung der Menschen mit geistiger, psychischer oder körperlicher Behinderung, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für die besonderen Probleme dieser Menschen zu bewirken, o) Maßnahmen zur selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind. Der Satzungszweck wird insoweit auch verwirklicht durch die Bereitstellung von Wohnraum an nachweislich wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i.S.v. § 53 Nr. 2 AO. 4) Die Körperschaft unterstützt die behinderten Menschen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und einem selbst bestimmten Leben. 5) Die Körperschaft kann sich an Einrichtungen gleichartiger Zielsetzung und deren Gründung beteiligen. Sie kann Mitglied steuerbegünstigter Vereine werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine fördern und unterstützen. 6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere der Lebenshilfe ambulante Dienste gemeinnützige GmbH, ihren steuerbegünstigten Gesellschaftervereinen Lebenshilfe Wolfenbüttel e.V. und Lebenshilfe Helmstedt e.V., mit der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH und auch mit der steuerbegünstigten Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Norddeutschland eG mit Sitz in Oschersleben sowie mit den in deren Mitgliederverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten steuerbegünstigten Mitgliedseinrichtungen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (GDW), sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften i.S.v. § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken geschieht insbesondere durch Entgegennahme von ambulanten Pflegedienstleistungen, Erbringung von zentralen Dienstleistungen, aller Art z.B. auf dem Gebiet der Materialbeschaffung, Buchführung, Personalbearbeitung und ggf. -gestellung sowie durch Nutzung von bzw. Überlassung von Betriebsimmobilien bzw. Einrichtungsgegenständen gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Das Zusammenwirken mit den Einrichtungen der GDW geschieht durch die Inanspruchnahme oder Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen aller Art, insbesondere auch im Austausch mit deren Bereichen Auftragsorganisation und -abwicklung sowie Elektroschrottentsorgung für steuerbegünstigte Zweckbetriebe von Werkstätten für behinderte Menschen, ggf. gemäß. gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. 7) Zweck der Gesellschaft ist auch die Zuwendung von Mittel zur Förderung der Behinderten- Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Personen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 4700000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wolfenbüttel, Mascheroder Str. 7, 38302. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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