LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Moritzstraße, 5, 65185, Wiesbaden
Kapital: 500.00 EUR
Zweck: 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2) Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung, Aufbau und Betrieb innovativer Spendenplattform im Web, wie auch auf mobilen Anwendungen auf denen, auch von dritter Seite, karitative Projekte in vielfältigen Formen angeboten werden in denen sich Nutzer engagieren und einen Beitrag in monetärer oder nicht monetärer Form leisten können sowie Informationen zu den karitativen Themen finden, sich vernetzen, kommunizieren und gemeinsam Gutes tun können, z.B. für die Bereiche Ernährung, Bildung, Gesundheit und Natur. a) Das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. Die Mittelbeschaffung / Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und 54 AO umfassen, b) die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung. 3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks a) gemäß 2a) entwickelt und betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen und Smartphone-Anwendungen, insbesondere www.lets-act.org, die in besonders effizienter Weise die Ansprache und Gewinnung von Spendern für die zu fördernden Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation der Projektfortschritte zwischen allen Projektbeteiligten unterstützen. b) gemäß 2a) beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch eine andere Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr.1 AO. c) gemäß 2b) betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das Lets-ACT-Zentrum i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikations-instrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
- betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch das Lets-ACTZentrum i. Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B. durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien, ii. Bildung und Weiterbildung i. S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die - gemäß 2 - -
07.03.2018 Freisens die Förderung der Volks- und Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2017 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2) Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung, Aufbau und Betrieb innovativer Spendenplattform im Web, wie auch auf mobilen Anwendungen auf denen, auch von dritter Seite, karitative Projekte in vielfältigen Formen angeboten werden in denen sich Nutzer engagieren und einen Beitrag in monetärer oder nicht monetärer Form leisten können sowie Informationen zu den karitativen Themen finden, sich vernetzen, kommunizieren und gemeinsam Gutes tun können, z.B. für die Bereiche Ernährung, Bildung, Gesundheit und Natur. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1

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LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2) Zweck der Gesellschaft ist Entwicklung, Aufbau und Betrieb innovativer Spendenplattform im Web, wie auch auf mobilen Anwendungen auf denen, auch von dritter Seite, karitative Projekte in vielfältigen Formen angeboten werden in denen sich Nutzer engagieren und einen Beitrag in monetärer oder nicht monetärer Form leisten können sowie Informationen zu den karitativen Themen finden, sich vernetzen, kommunizieren und gemeinsam Gutes tun können, z.B. für die Bereiche Ernährung, Bildung, Gesundheit und Natur. a) Das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen - zur Finanzierung und Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Projekte im In- und Ausland. 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S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement, durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger, die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit in den Organisationen gegeben wird, iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikations-instrumente bzw. -medien, die die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B. geeignete Internetplattformen, Printmedien, Newsletter etc.), iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising und Kommunikation anbieten, v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu ausgewählten Fragen der Bildung im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie und Projektmanagement etc., vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und Projektergebnissen. Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 500.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wiesbaden, Moritzstraße 5, 65185. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist LETS ACT gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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