Marienhaus GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Bahnhofstraße, 47, 56410, Waldbreitbach
Kapital: 55000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungs- und Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen Diözesan-Caritasverband. Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraus-setzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die Marienhaus-Stiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. Zu den weiteren Körperschaften gehören: Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V., Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Waldbreitbacher Hospiz- Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen: - HR- Management, - Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, - Versicherungswesen, - Aus- /Fort- und Weiterbildung, - Rechtsdienstleistungen, - PR- und Marketingdienstleistungen, - Geschäftsführungsdienstleistungen, - Politische Außenvertretung, - IT- Leistungen, - Unternehmensentwicklung, - Überlassung von Mitarbeitern, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen. - Arbeitsmedizin, - HR- Management, - Finanzbuchhaltung, Controlling, - Reinigungsdienstleistungen, - Energieversorgung, - Aus- /Fort- und Weiterbildung, - Politische Außenvertretung, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen - IT- Leistungen, - Baumanagement, - Technikdienstleistungen, - Einkauf und Logistik, - Cateringleistungen, - sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste), - Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien, - Überlassung von Mitarbeitern, - Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
08.03.2023 Daubach - - - - Fall 29
31.01.2023 Daubach - Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, darunter auch des § 2 (Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft) und somit die Änderung des Gesellschaftszwecks und des § 10 (Geschäftsführung) beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird - Fall 28
05.10.2022 Daubach - - - - Fall 26
14.06.2022 Daubach - - - - Fall 25
20.08.2021 Daubach - - - - Fall 24
27.07.2021 Labonte - - - - Fall 22
28.06.2021 Daubach - Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und mit ihr auch die Firma (§ 1: Firma, Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr) und den Gegenstand (§ 2: Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft) geändert. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (2) Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z. B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im - Fall 21
10.06.2021 Daubach - - - - Fall 20
12.03.2021 Daubach - - - - Fall 19
09.09.2019 Daubach - - - - Fall 18
10.09.2018 Rapp - - - - Fall 17
01.12.2017 Siry - - - - Fall 16
20.07.2015 Siry - - - - Fall 14
07.04.2015 Siry - - - - Fall 13
21.10.2013 Siry - Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes in § 2 (Gegenstand und gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft) beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und - Fall 10
21.05.2013 Siry Änderung der Geschäftsanschrift: Margaretha-Flesch-Straße 5, 56588 Waldbreitbach - - - Fall 9
13.05.2013 Siry Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Margaretha-Flesch-Straße 8, 56588 Waldbreitbach - - - Fall 8
03.08.2012 Rapp - Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - Fall 7
31.01.2012 Rapp - - - - Fall 6
26.04.2011 Rapp - Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Verfügungen über Geschäftsanteile) beschlossen. - - Fall 4
31.03.2010 Talarek Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Margarethe-Flesch-Straße 8, 56588 Waldbreitbach - - - -
23.11.2005 Ortseifen Waldbreitbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 31.01.1994 zuletzt geändert am 19.02.2004 1. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Merke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Krankenhauswesens sowie der Altenhilfe, insbesondere durch den Betrieb von katholischen Krankenhäusern und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. 2. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 12.04.1994 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied HRB 2893 getreten. Freigegeben am 23.11.2005.

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Marienhaus Energie GmbH GmbH Waldbreitbach Margaretha-Flesch-Straße, 7, 56588, Waldbreitbach
Marienhaus Dienstleistungen GmbH GmbH Waldbreitbach Bahnhofstraße, 47, 56410, Waldbreitbach
Marienhaus MVZ GmbH GmbH Waldbreitbach Bahnhofstraße, 47, 56410, Waldbreitbach
Marienhaus Senioreneinrichtungen GmbH GmbH Waldbreitbach Margaretha-Flesch-Straße, 5, 56588, Waldbreitbach
Marienhaus Seniorendienste GmbH GmbH Waldbreitbach Margaretha-Flesch-Straße, 5, 56588, Waldbreitbach
Marienhaus Service GmbH GmbH Waldbreitbach Margaretha-Flesch-Straße, 5, 56588, Waldbreitbach
Marienhaus GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der christlichen Religion und Kirche, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Erziehung und Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der Katholischen Kirche in Fortschreibung der Intentionen der seligen Ordensgründerin Mutter M. Rosa Flesch. Der Gesellschaftszweck besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Wissenschaft, Erziehung und Bildung. Der kirchliche Zweck wird insbesondere auch durch die Förderung der Seelsorge in der Gesellschaft und in den Beteiligungsgesellschaften, z.B. durch das Vorhalten von Kapellen und die Beschäftigung von in der Krankenhausseelsorge ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verwirklicht. Der mildtätige Zweck wird insbesondere durch die Unterstützung und Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO in den Senioreneinrichtungen verwirklicht. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung und Vorhaltung kirchlicher Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Hospize sowie der Bildung und Erziehung. Darüber hinaus soll die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Bildung und Erziehung gefördert werden. Dies erfolgt insbesondere in Form der Durchführung von Fortbildungs- und Bildungsveranstaltungen im Konzern sowie für Dritte. Die wissenschaftliche und praktische Grundsatzarbeit wird durch den Betrieb von Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Beteiligungsgesellschaften und Kooperationen mit Universitäten verwirklicht. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen bei der Sicherung der Kirchlichkeit, bei der Sicherung der wirtschaftlichen Lage und bei der Festlegung eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes sowie durch die Erbringung von übergeordneten Geschäftsführungs- und Verwaltungsdienstleistungen für steuerbegünstigte Körperschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 57 Abs. 4 AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied beim Deutschen Caritasverband bzw. beim zuständigen Diözesan-Caritasverband. Die Gesellschaft verwirklicht die in den Absätzen 1-8 bezeichneten Zwecke insbesondere im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen (Abs. 10-12). Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke (Abs. 13-15). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe als auch mit weiteren Körperschaften, die die Voraus-setzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Zu den Gesellschaften der Marienhaus-Gruppe gehören die Tochter- und weitere Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft sowie die Gesellschafter der Gesellschaft, insbesondere die Marienhaus-Stiftung und die St. Franziskus Umweltstiftung. Zu den weiteren Körperschaften gehören: Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V., Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk gGmbH, Waldbreitbacher Hospiz- Stiftung. Die aktiven und passiven Leistungsbeziehungen zu den in den Absätzen 11 und 12 bezeichneten Gesellschaften erfolgen insbesondere wie nachfolgend beschrieben. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die Gesellschaft gegenüber anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen: - HR- Management, - Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision, - Versicherungswesen, - Aus- /Fort- und Weiterbildung, - Rechtsdienstleistungen, - PR- und Marketingdienstleistungen, - Geschäftsführungsdienstleistungen, - Politische Außenvertretung, - IT- Leistungen, - Unternehmensentwicklung, - Überlassung von Mitarbeitern, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen. Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt die Gesellschaft von anderen Gesellschaften im Sinne der Absätze 11 und 12 folgende Leistungen. - Arbeitsmedizin, - HR- Management, - Finanzbuchhaltung, Controlling, - Reinigungsdienstleistungen, - Energieversorgung, - Aus- /Fort- und Weiterbildung, - Politische Außenvertretung, - Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsleistungen - IT- Leistungen, - Baumanagement, - Technikdienstleistungen, - Einkauf und Logistik, - Cateringleistungen, - sonstige Dienstleistungen, wie z. B. Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und Diensträder, Standortmanagement (wie z. B. Rezeptionsdienste), - Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien, - Überlassung von Mitarbeitern, - Nutzungsüberlassung von technischen Geräten. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 55000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Marienhaus GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Waldbreitbach, Bahnhofstraße 47, 56410. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Marienhaus GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Marienhaus GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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