MIGRAGEN AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.01.2015 Berlinghof - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
31.03.2014 Berlinghof - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 14.02.2014 (2 IN 149/03) ist das Insolvenzverfahren eingestellt. - -
18.12.2006 Kust Tübingen Aktiengesellschaft Satzung vom 06.07.2000 zuletzt geändert am 30.01.2003 Biotechnologische Forschung, Entwicklung und Vertrieb von Therapeutika, insbesondere auf dem Gebiet der Nervenregeneration, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, Gründung solcher Unternehmen und Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon, ob materiell oder immateriell, oder Teilbetrieben von solchen Unternehmen. Die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 26. März 2001 wurde der Sitz von München nach Tübingen verlegt und die Satzung in § 1 Absatz 2 (Sitz) entsprechend geändert. Mit der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, - herrschende Gesellschaft - sind mit Zustimmung der Hauptversammlung Teilgewinnabführungsverträge geschlossen und zwar * am 26.11.2000/04.01.2001, befristet bis 31.12.2010. Demnach erhält die herrschende Gesellschaft eine Mindestvergütung von 7,00 % jährlich aus EUR 1.500.000,00, im übrigen 14 % der erwirtschafteten Jahresüberschüsse und eine Endvergütung. * am 02.01/04.01.2001, befristet bis 31.12.2010. Demnach erhält die herrschende Gesellschaft eine Mindestvergütung von 8,5 % jährlich aus EUR 497.935.00, im übrigen 13,00 % der erwirtschafteten Jahresüberschüsse und eine Endvergütung. Wegen des näheren Inhalts wird auf die eingereichten Verträge Bezug genommen. Durch Beschluss des Amtsgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit seiner Zustimmung wirksam. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom (2 IN 149/03) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.12.2006. Tag der ersten Eintragung: 18.07.2000 Beschluss Sonderband Blatt 15 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 16

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