Multi Media Entertainment AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.08.2012 Keusch - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
11.01.2012 M. Müller - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 73 IN 630/04) vom 23.11.2011 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - -
02.09.2011 M. Müller Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Offenbach Platz 1, 50667 Köln - - - - -
16.06.2005 Raschke - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (73 IN 630/04) vom 09.06.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
12.11.2004 Prinz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (73 IN 630/04) vom 26.10.2004 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
20.08.2004 Keusch - - - Die Hauptversammlung vom 22.06.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen beschlossen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern. - Beschluß Bl. 107 ff. Sdb.
26.05.2003 Allmer - Die Hauptversammlung vom 17.10.2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 5.050.000,-- EUR beschlossen. Zur Kaptialerhöhung sollen höchstens 5.000.000 Stück Inhaberstammaktien im rechnerischen Anteilswert von 1,-- EUR zu einem Ausgabekurs von 7,-- E'UR bis zum 31.10.2003 ( Ende der Zeichnungsfrist) ausgegeben werden. - - - Beschluss, Bl. 40 ff Sdb.
21.01.2003 Bergmann Köln Aktiengesellschaft Die Satzung ist am 17.10.2002 festgestellt. die Beteiligung an der Produktion und die Produktion von Unterhaltungsmedien, die Beteiligung an Vertrieb und der Vertrieb von Unterhaltungsmedien, die Beteiligung an Lizenzhandel und die Beteiligung an der Filmproduktion und -distribution. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Beschluß Bl. 24 ff. Sdb., Satzung Bl. 26 ff. Sdb.

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