MultiMedia Technologies AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.03.2012 Georg - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
18.05.2010 - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe - -
06.12.2006 Marek Karlsbad Aktiengesellschaft Satzung vom 29.03.2000 zuletzt geändert am 04.10.2000 Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Computertechnik, Multimedia- Geräten, elektrotechnischen und elektronischen Geräten, Baugruppen und Komponenten, sowie Zubehör und Software, die Entwicklung, der Vertrieb und der Handel von und mit EDV-Hard- und Software. Ferner die Beratung von anderen Unternehmen und Institutionen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige und ähnliche Unternehmen erwerben, gründen, sich an ihnen beteiligen und deren Vertretung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten, sowie alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem vorstehend bezeichneten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 1. August 2005 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 3.779.150,00 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Aufschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, um Spitzenbeträge zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses zu ermöglichen und für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Beteiligungen, Einzelunternehmen oder Vermögensgegenständen sowie mögliche Unternehmenszusammenschlüsse (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu 3.000.000,00 EUR bei einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Wert der bereits ausgegebenen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabetrages, die möglichst zeitnah zur Plazierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 8. Januar 2002 (2 IN 8/02) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 2 IN 8/02) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2006. Tag der ersten Eintragung: 25.05.2000 Beschluss: Sonderband Blatt 373 ff.

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