Museum Reinhard Ernst gGmbH



Kapital:
100000.00 EUR
Zweck:
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Der Zweck dieser gemeinnützigen GmbH ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere das Betreiben des Museum Reinhard Ernst gemäß § 2 der Reinhard & Sonja Ernst-Stiftungsatzung in der jeweils gültigen Fassung und des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Wiesbaden vom 22. November 2017. 4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben eines Kunstmuseums mit komplettem Ausstellungsbetrieb sowie das Forschen im Bereich der abstrakten Kunst b) das Ausleihen von Kunstwerken an öffentliche Kunstausstellungen, Museen und Kunsthallen sowie durch die Überlassung von Kunstwerken an die der Allgemeinheit zugängliche Ausstellungen. c) das Organisieren von Ausstellungen und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten. Dazu gehört auch die Herausgabe von Katalogen zur Sammlung und der Ausstellungen. d) die ordnungsgemäße Pflege und Aufbewahrung der durch die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung oder durch Dritte überlassenen Kunstwerke. Dazu gehören auch, Wissenschaftliche bzw. kunsthistorische Tätigkeiten in Bezug auf die eigene Sammlung bzw. erworbene oder geschenkte Sammlungen. e) Bildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|
- | das Ausleihen von Kunstwerken an öffentliche Kunstausstellungen, Museen und Kunsthallen sowie durch die Überlassung von Kunstwerken an die der Allgemeinheit zugängliche Ausstellungen. | - | das Organisieren von Ausstellungen und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten. Dazu gehört auch die Herausgabe von Katalogen zur Sammlung und der Ausstellungen. d) die ordnungsgemäße Pflege und Aufbewahrung der durch die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung oder durch Dritte überlassenen Kunstwerke. Dazu gehören auch, Wissenschaftliche bzw. kunsthistorische Tätigkeiten in Bezug auf die eigene Sammlung bzw. erworbene oder geschenkte Sammlungen. e) Bildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. | - | - |
31.03.2021 Heinrich | Wiesbaden Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 62, 65191 Wiesbaden | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2021 mit Änderung vom 25.03.2021 | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Der Zweck dieser gemeinnützigen GmbH ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere das Betreiben des Museum Reinhard Ernst gemäß § 2 der Reinhard & Sonja Ernst-Stiftungsatzung in der jeweils gültigen Fassung und des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Wiesbaden vom 22. November 2017. 4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Fall 1 |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 25.03.2021
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.01.2021
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 25.03.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 22.01.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 25.03.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.03.2021 // Anmeldung vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.03.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 26.03.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 25.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2021 // Anmeldung vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 22.01.2021
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2021 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 31.03.2021
- Anzeige nach Eingang // 22.02.2021 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 22.01.2021
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Museum Reinhard Ernst gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag genannten Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Der Zweck dieser gemeinnützigen GmbH ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere das Betreiben des Museum Reinhard Ernst gemäß § 2 der Reinhard & Sonja Ernst-Stiftungsatzung in der jeweils gültigen Fassung und des Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt Wiesbaden vom 22. November 2017. 4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) das Betreiben eines Kunstmuseums mit komplettem Ausstellungsbetrieb sowie das Forschen im Bereich der abstrakten Kunst b) das Ausleihen von Kunstwerken an öffentliche Kunstausstellungen, Museen und Kunsthallen sowie durch die Überlassung von Kunstwerken an die der Allgemeinheit zugängliche Ausstellungen. c) das Organisieren von Ausstellungen und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten. Dazu gehört auch die Herausgabe von Katalogen zur Sammlung und der Ausstellungen. d) die ordnungsgemäße Pflege und Aufbewahrung der durch die Reinhard & Sonja Ernst-Stiftung oder durch Dritte überlassenen Kunstwerke. Dazu gehören auch, Wissenschaftliche bzw. kunsthistorische Tätigkeiten in Bezug auf die eigene Sammlung bzw. erworbene oder geschenkte Sammlungen. e) Bildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 100000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Museum Reinhard Ernst gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wiesbaden, Wilhelmstraße 62, 65191. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Museum Reinhard Ernst gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Museum Reinhard Ernst gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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