Norddeutsche Bank Zweigniederlassung der Deutsche Bank AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
01.02.2007 Breitkopf - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. -
29.11.2006 Breitkopf - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2006 mit der DB Value GmbH mit Sitz in Sössen- OT Gostau (Amtsgericht Halle-Saalkreis, HRB 14 753) verschmolzen. Verschmelzungsvertrag Blatt 114 ff. Sonderband 19
14.12.2005 Breitkopf - 1. Der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Diensleistungen sowie die Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand - Eintragung Nr. 1 Spalte 2 von Amts wegen
02.12.2004 Meier Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.07.2004 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital und Einteilung) und Abs. 3 Satz 3 (Bedingtes Kapital 1998) geändert. - Auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10.06.2003 hat der Vorstand die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um EUR 97.280.000,-- auf EUR 1.392.266.869,76 beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Satzung Blatt 94 ff. Sonderband 18
- - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 150.000.000,-- EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2004 I). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 48.000.000,-- EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2004 II). Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 1999 I und 1999 II) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2004 um bis zu 150.000.000,-- EUR bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2004 I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.1999 (bedingtes Kapital 1999 I) ist aufgehoben. Satzung Blatt 91 ff. Sonderband 18
25.08.2004 Meier Die Hauptversammlung vom 02.06.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital, bedingtes Kapital) beschlossen. - - -
02.04.2004 Meier Die Hauptversammlung vom 04.02.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 Satz 1 (Bedingtes Kapital) beschlossen. - Das bedingte Kapital 1999 II beträgt auf Grund Auslaufs der zugrundeliegenden und nur teilweise ausgeschöpften Optionsrechte noch 10.000.000,-- Euro. Satzung Blatt 72-85 Sonderband 18
- - - Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 10.06.2003 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. April 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 128.000.000,-- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2003). Das genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 1998) ist aufgehoben. Das bedingte Kapital 1998 beträgt aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2003 noch EUR 30.557.184,--. Durch Beschluß der Hauptversammlung der (übertragende) Deutsche Bank Trust Aktiengesellschaft Private Banking in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 42391) vom 14. Juli 2003 ist diese Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2003 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese Gesellschaft gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 60 ff UmwG verschmolzen. -
29.10.2003 Meier Die Hauptversammlung vom 10.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Streichung von Abs. 3 (genehmigtes Kapital), beschlossen. Die bisherigen Absätze 4 bis 13 sind jetzt die Absätze 3 bis 12. Die Hauptversammlung vom 10.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4, jetzt 3 ( Höhe und Einteilung des Grundkapitals, bedingtes Kapital) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 10.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Anfügen eines neuen Absatzes 13 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Durch weitere Beschlüsse derselben Hauptversammlung ist die Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 11 Abs. (3) (Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen), 12 Abs. (1) (Beschlussfassungen in Aufsichtsratsauschüssen), 14 (Vergütung des Aufsichtsrats), - - Satzung Blatt 65 ff. Sonderband 18
08.07.2003 Meier Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22.05.2002 hat der Vorstand die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um EUR 102.400.000,00 auf EUR 1.489.546.869,76 beschlossen. Die Kapitalhereabsetzung ist durchgeführt. Durch Beschluß des Präsidialausschusses des Aufsichtsrates vom 29.04.2003 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital und Aktien) geändert. - - Satzung Blatt 54 ff. Sonderband 17
06.06.2003 Breitkopf - - Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 20.05.1998 beschlossenen bedingten Kapitals 1998 wurden im Jahr 2002 285.800 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt nunmehr 1.591.946.869,76 EUR. Das bedingte Kapital 1998 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 30.683.648,00 EUR. -
27.01.2003 Meyer-Brunswick Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2002 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2002 mit der DAD Transaktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt/M. HRB 50582) verschmolzen. - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2002 und der Verschmelzungsvertrag Blatt 33 ff. Sonderband
25.09.2002 Meier Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.Mai 1998, geändert durch Beschluß vom 17. Mai 2001 über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2001 5.054.400 Bezugsaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 12.939.264 Euro ausgegeben worden. Das Grundkapital ist damit auf 1.591.215.221,76 Euro erhöht. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 30. Januar 2002 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital und Einteilung) sowie in § 4 Abs. 6 S. 1 (bedingtes Kapital) geändert. - - Satzung Blatt 12 ff. Sonderband 16
- Aktiengesellschaft aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 2. Dezember 1987 mit der Deutschen Bank Aktiengesellschaft durch Übertragung des Vermögens ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 339 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG) vereinigt. Durch Beschluß der Hauptversammlung der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung Aktiengesellschaft, Köln, (übertragende Gesellschaft) vom 19. Februar 1988 ist die Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung Aktiengesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29. Januar 1988 mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft durch Übertragung des Vermögens ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 339 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG) vereinigt. Durch Beschluß der Hauptversammlung der Deutsche Bank- Kreditbank Aktiengesellschaft in Berlin (Ost) - übertragende Gesellschaft - vom 18. Dezember 1990 ist diese Gesellschaft - - -

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