Open Society Foundation gGmbH






Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Gesellschaftszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, "A0"), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der politischen Bildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 1a Ao), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der in diesem § 2 Nr. 2.2 genannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr 25 AO), die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wird ihre gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszwecke im ln- und Ausland teilweise unmittelbar durch eigene Aktivitäten (nachfolgend "Durchführung"), auch unter Einschaltung von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, insbesondere aber mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO (nachfolgend "Unterstützung") verwirklichen, zum Beispiel durch: die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Unterstützung von Programmen zur Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung von Programmen im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Minderheitsproblemen, insbesondere zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, die Entwicklung und Unterstützung von Rechtsprogrammen (hauptsächlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Verfassungsrechts und der internationalen Menschenrechtsstandards) sowie die strategische Prozessführung zur Durchsetzung und Stärkung des Zugangs zum Recht für jedermann als Wesenselement eines demokratischen Staatswesens, die Durchführung und Unterstützung von Programmen zur Unterstützung des sozioökonomischen Wohlergehens und der Stärkung von Unterprivilegierten (z.B. Flüchtlinge, Kleinbauern, informell beschäftigte Frauen) insbesondere zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Unterstützung von Programmen zur Unterstützung wirtschaftlich Schwacher und des Wandels der Wirtschaftsordnung und des geschäftlichen Verkehrs, so dass integrative und offene Gesellschaften weltweit gefördert werden, die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst und Kultur, die Durchführung und Unterstützung von Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen über den Zugang zu Arzneimittelversorgung und anderen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, die Unterstützung von lnitiativen zur sozialen Reform, die auf eine offene Gesellschaft ausgerichtet sind sowie die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländischen steuerbegünstigte Zwecke verwirklichende Körperschaften, hauptsächlich aber nicht ausschließlich aus dem Bereich der Open Society Foundations, durch verschiedene Mittel, wie zum Beispiel durch Durchführung von gemeinsamen Programmen, Gewährung von Stipendien und organisatorische Maßnahmen, die Verwaltung und Bearbeitung von Dokumentationen und offenen Datenbanken zu diesen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar auch durch die fachliche, technische und finanzielle Unterstützung von natürlichen Personen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen weltweit (durch die Vergabe von Stipendien und Preisen), deren Ziele und Aktivitäten auf die Erreichung der gemeinnützigen Gesellschaftszwecke ausgerichtet sind. Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien und Preise werden in geeigneter Form veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft ihre Satzungszwecke gem. § 58 Nr. 1 AO mittelbar als Fördergesellschaft zugunsten anderer Körperschaften verwirklicht, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften, an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privatrechts nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
03.06.2020 Löben | Geschäftsanschrift: Jägerstraße 54/55, 10117 Berlin | - | - | - |
17.06.2019 Önel | Berlin Geschäftsanschrift: c/o Wework, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin | Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 14.03.2019 | Gesellschaftszweck: Die Gesell- schaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenord- nung, "A0"), des öffentlichen Ge- sundheitswesens und der öffent- lichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge- meinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.03.2019
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 18.06.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 13.08.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 14.03.2019
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 2 // Anmeldung vom 13.08.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eingang // 29.05.2020 // Anmeldung vom 13.08.2019
- Anzeige nach Eingang // 14.06.2019 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eingang // 13.06.2019 // Anmeldung vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eingang // 13.06.2019 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.03.2019
- Anzeige nach Eingang // 13.06.2019 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 18.06.2019
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ClimatePartner Foundation gGmbH | GmbH | Berlin | Sonnenallee, 223, 12059, Berlin |
Open Society Foundation gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gesellschaftszweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung, "A0"), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere auch auf dem Gebiet der politischen Bildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 1a Ao), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der in diesem § 2 Nr. 2.2 genannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr 25 AO), die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft wird ihre gemeinnützigen und mildtätigen Satzungszwecke im ln- und Ausland teilweise unmittelbar durch eigene Aktivitäten (nachfolgend "Durchführung"), auch unter Einschaltung von Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, insbesondere aber mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO (nachfolgend "Unterstützung") verwirklichen, zum Beispiel durch: die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Unterstützung von Programmen zur Förderung von Bildung und Forschung, die Unterstützung von Programmen im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Minderheitsproblemen, insbesondere zur Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, die Entwicklung und Unterstützung von Rechtsprogrammen (hauptsächlich im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, des Verfassungsrechts und der internationalen Menschenrechtsstandards) sowie die strategische Prozessführung zur Durchsetzung und Stärkung des Zugangs zum Recht für jedermann als Wesenselement eines demokratischen Staatswesens, die Durchführung und Unterstützung von Programmen zur Unterstützung des sozioökonomischen Wohlergehens und der Stärkung von Unterprivilegierten (z.B. Flüchtlinge, Kleinbauern, informell beschäftigte Frauen) insbesondere zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Unterstützung von Programmen zur Unterstützung wirtschaftlich Schwacher und des Wandels der Wirtschaftsordnung und des geschäftlichen Verkehrs, so dass integrative und offene Gesellschaften weltweit gefördert werden, die Unterstützung von Programmen in den Bereichen Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst und Kultur, die Durchführung und Unterstützung von Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen über den Zugang zu Arzneimittelversorgung und anderen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge, die Unterstützung von lnitiativen zur sozialen Reform, die auf eine offene Gesellschaft ausgerichtet sind sowie die Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländischen steuerbegünstigte Zwecke verwirklichende Körperschaften, hauptsächlich aber nicht ausschließlich aus dem Bereich der Open Society Foundations, durch verschiedene Mittel, wie zum Beispiel durch Durchführung von gemeinsamen Programmen, Gewährung von Stipendien und organisatorische Maßnahmen, die Verwaltung und Bearbeitung von Dokumentationen und offenen Datenbanken zu diesen Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar auch durch die fachliche, technische und finanzielle Unterstützung von natürlichen Personen oder zivilgesellschaftlichen Gruppen weltweit (durch die Vergabe von Stipendien und Preisen), deren Ziele und Aktivitäten auf die Erreichung der gemeinnützigen Gesellschaftszwecke ausgerichtet sind. Die Richtlinien für die Vergabe von Stipendien und Preise werden in geeigneter Form veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft ihre Satzungszwecke gem. § 58 Nr. 1 AO mittelbar als Fördergesellschaft zugunsten anderer Körperschaften verwirklicht, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften, an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privatrechts nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 207630 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Open Society Foundation gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Jägerstraße 54/55, 10117. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Open Society Foundation gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Open Society Foundation gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.
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