Berliner Freitagsrunde gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Carmerstraße, 2, 10623, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 10623
Registernummer Registernummer: HRB 207612 B
Kapital: 32000 EUR
Zweck: 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatlichem Verhalten, Toleranz, Fähigkeit der Urteilsbildung und gesellschaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kul-tur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 53 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Klargestellt wird, dass politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien u. dgl.) grundsätzlich nicht zu den Unternehmensgegenständen der Gesellschaft gemäß Ziffer 1 zählen. Eine politische Tätigkeit kann jedoch dann stattfinden, wenn eine (gemeinnützige) Tätigkeit im Sinne von Ziffer 1 nach den Verhältnissen im Einzelfall zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Unternehmensgegenstands weit in den Hintergrund tritt, wenn sie also gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Stellung nimmt. Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung des Gegenstandes der Gesellschaft dient. 3. Die in Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände werden verwirklicht durch: Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen und grundsätzlichen gesellschaftsrelevanten nationalen und internationalen Themen, die Förderung des Austausches zwischen Verantwortungsträgern in Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft, die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen gesellschaftlichen und öffentlichrechtlichen Körperschaften in Wissenschaft und gesellschaftsrelevanten Institutionen, die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung des Verständnisses anderer Kulturen. 4. Die Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände müssen nicht im gleichen Umfang verwirklicht werden. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch einen jeweils zweijährigen Zeit-, Maßnahme- und Finanzplan. 5. Die Förderung des Unternehmensgegenstandes schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Veranstaltungen, mit Ausnahme der Sitzungen der Organe gemäß § 4 der Satzung, sind der Allgemeinheit - ggf. gegen Erstattung der entstehenden Kosten - zugänglich. Möglich und aus Gründen der Planungssicherheit erforderlich ist es auch, vom festen Stamm der Veranstaltungsteilnehmer jährliche Beiträge zum Zweck der Kostendeckung von Veranstaltungen zu erheben. 6. Die Gesellschaft darf im Rahmen der Zusammenarbeit Mittel nur einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommen lassen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
29.08.2023 Dr. Weiland - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 23.08.2023 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 2 (Gegenstand). 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förde- rung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatli- chem Verhalten, Toleranz, Fähig- keit der Urteilsbildung und gesell- schaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemei- ne Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepu- blik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. -
26.11.2021 Berge - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 18.08.2021 ist das Stammkapital um 4.000 EUR auf 32.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). - -
16.04.2020 Dr. Kuhlmann - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 23.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 9 (Vertretung). - Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer ver- treten.
15.06.2019 Dr. Dr. Schulte Berlin Geschäftsanschrift: Carmerstraße 2, 10623 Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2018 mit Änderung vom 03.06.2019 in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 14 (Auflö- sung oder Beendigung der Gesell- schaft) 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förde- rung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatli- chem Verhalten, Toleranz, Fähig- keit der Urteilsbildung und gesell- schaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemei- ne Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepu- blik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), die Förderung internatio- naler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens Die Gesellschaft hat zwei Geschäfts- führer. Diese vertreten die Gesell- schaft gemeinschaftlich. Alleinvertre- tungsbefugnis kann erteilt werden.

Firmendokumente

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Berliner Freitagsrunde gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu rechtsstaatlichem Verhalten, Toleranz, Fähigkeit der Urteilsbildung und gesellschaftlichem Engagement (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kul-tur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 53 Abs. 2 Nr. 13 AO), die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen, steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). 2. Klargestellt wird, dass politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien u. dgl.) grundsätzlich nicht zu den Unternehmensgegenständen der Gesellschaft gemäß Ziffer 1 zählen. Eine politische Tätigkeit kann jedoch dann stattfinden, wenn eine (gemeinnützige) Tätigkeit im Sinne von Ziffer 1 nach den Verhältnissen im Einzelfall zwangsläufig mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist und die unmittelbare Einwirkung auf die politischen Parteien und die staatliche Willensbildung gegenüber der Förderung des Unternehmensgegenstands weit in den Hintergrund tritt, wenn sie also gelegentlich zu tagespolitischen Themen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Stellung nimmt. Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist oder wird, sondern der Vermittlung des Gegenstandes der Gesellschaft dient. 3. Die in Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände werden verwirklicht durch: Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen und grundsätzlichen gesellschaftsrelevanten nationalen und internationalen Themen, die Förderung des Austausches zwischen Verantwortungsträgern in Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft, die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen gesellschaftlichen und öffentlichrechtlichen Körperschaften in Wissenschaft und gesellschaftsrelevanten Institutionen, die Durchführung von Veranstaltungen zur Vermittlung des Verständnisses anderer Kulturen. 4. Die Ziffer 1 aufgeführten Unternehmensgegenstände müssen nicht im gleichen Umfang verwirklicht werden. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch einen jeweils zweijährigen Zeit-, Maßnahme- und Finanzplan. 5. Die Förderung des Unternehmensgegenstandes schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Veranstaltungen, mit Ausnahme der Sitzungen der Organe gemäß § 4 der Satzung, sind der Allgemeinheit - ggf. gegen Erstattung der entstehenden Kosten - zugänglich. Möglich und aus Gründen der Planungssicherheit erforderlich ist es auch, vom festen Stamm der Veranstaltungsteilnehmer jährliche Beiträge zum Zweck der Kostendeckung von Veranstaltungen zu erheben. 6. Die Gesellschaft darf im Rahmen der Zusammenarbeit Mittel nur einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommen lassen. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 207612 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 32000 EUR, was die finanzielle Stabilität von Berliner Freitagsrunde gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Carmerstraße 2, 10623. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Berliner Freitagsrunde gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Berliner Freitagsrunde gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.

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