PRIMAG AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Hansaallee, 228, 40547, Düsseldorf
Zweck: Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Immobilien.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.12.2022 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 30.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Ort und Einberufung) beschlossen. - - - -
06.04.2022 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 25.03.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24.03.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.150.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). - -
09.10.2015 Pollmächer - Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.06.2015 ist § 5 Abs. 1 und 1. a (bedingtes Kapital und bedingtes Kapital II) aufgrund Fristablaufs ersatzlos gestrichen worden. § 5 wurde wie folgt umnummeriert: § 5 Abs. 1.c wird zu § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 1.d wird zu § 5 Abs. 2 und der bisherige § 5 Abs. 2 wird - - - -
- - - - Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.720.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. November 2013 von der Gesellschaft bis zum 25. November 2018 begeben werden, von ihrem Wandel- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. - -
10.12.2013 - Die Hauptversammlung vom 26.11.2013 hat die Änderung der - - - -
04.10.2013 Pollmächer - Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.09.2013 ist § 5 Abs. 1 b (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) aufgrund Fristablaufs (Bedingtes Kapital III 2008) ersatzlos gestrichen. - Das genehmigte Kapital (Bedingtes Kapital III 2008) ist durch Zeitablauf erloschen. - -
10.10.2012 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 18.09.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 a, 5 Abs. 2 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) und 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. Nach § 5 Abs. 1 b wurde § 5 Abs. 1 c eingefügt. - Das genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 183.750,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 183.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere EUR 42.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 42.000 - -
27.12.2007 Pollmächer - , indem Abs. (1 - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 1.250.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.250.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien - -
27.07.2007 Pollmächer - (Bedingtes Kapital II) eingefügt worden und § 5 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) geändert worden.. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 80.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 2.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.150.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). - -
- - Die Hauptversammlung vom 16.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 875.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde die Satzung in § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) geändert. - Die bisherigen bedingten Kapitale gemäß § 5 Absätze 1 und 3 - Beschluss Blatt 258 ff. Satzung Ziff. VI Sonderband
02.05.2006 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner § 5 der Satzung (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) um einen neuen Absatz 3 (weiteres Bedingtes Kapital) ergänzt. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28.04.2006 in der Zeit bis zum 27.04.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 225.000,00 durch Ausgabe von - Beschluss Blatt 238 ff Sonderband Satzung Blatt V Sonderband
12.04.2006 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 07.04.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.250.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln auf 3.500.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 (bedingtes Kapital) und § 5 Abs. 2 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07.04.2006 in der Zeit bis zum 06.04.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 125.000,00 durch Ausgabe von - Beschluss Blatt 167 ff Sonderband Satzung Blatt IV Sonderband
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 250.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). - AR- Beschluss Blatt 143 ff Sonderband Beschluss Blatt 148 Sonderband Vorstandsbeschluss Blatt 150 f Sonderband Satzung Blatt III Sonderband
20.03.2006 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 02.03.2006 hat die Einfügung eines neuen § 5 (Bedingtes und Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ausserdem wurde die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und im übrigen insgesamt neu gefasst. Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Immobilien. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.03.2006 zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 02.03.2006 in der Zeit bis zum 28.02.2011 an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer ausgegeben werden, um EUR 100.000,00 durch Ausgabe von - Beschluss Blatt 112 ff Sonderband Satzung Blatt II Sonderband
22.12.2005 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 07.11.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 740.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - - - Beschluss Blatt 94 f. Sonderband Satzung Blatt I Sonderband
- - Die Hauptversammlung vom 22.12.2004 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 90 f. Sonderband
05.08.2002 Christophliemk - Die Hauptversammlung vom 4. Juli 2002 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Jahresabschluss) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 77 Sonderband Satzung Blatt I Sonderband
01.08.2002 Seemann Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 15. August 2000 Die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. - Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Ferner kann der Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 BGB insoweit befreien, als diesen gestattet wird, im Namen der Gesellschaft und gleichzeitig als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung: 15.9.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2002. Satzung Blatt 48 Sonderband
16.02.2011 Allwicher Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansaallee 228, 40547 Düsseldorf - - - - -
03.12.2009 Pollmächer Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Moltkestraße 28, 40477 Düsseldorf Die Hauptversammlung vom 18.11.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 16 Abs. 4 (Ort und Einberufung), 19 Abs. 3 (Stimmrecht und Beschlussfassung) und 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. - - - -
11.09.2008 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 01.09.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 Abs. 1 Abs. 1.b (Bedingtes Kapital III 2008) und 15 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 1.700.000,00 EUR bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.700.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital III 2008). - -

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