PRORIMA AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.03.2018 Dr. Sandidge - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 13
03.01.2018 Waters - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67e IN 246/04) vom 29.11.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. - von Amts wegen eingetragen
06.06.2005 Breitkopf - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67e IN 246/04) vom 30.05.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
08.11.2004 Freytag - - - - - Von Amts wegen gemäß § 266 Abs. 4 AktG eingetragen.
22.10.2004 Breitkopf - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 e IN 246/04) vom 14.10.2004 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
08.03.2004 - - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. - -
10.11.2003 Meier - - - Die am 20.10.2003 eingetragene Sicherungsmaßnahme ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67e IN 365/03) vom 24.10.2003 aufgehoben worden. - -
30.10.2003 Martens - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67e IN 365/03) vom 20.10.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
21.03.2002 Kruse - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Satzung Blatt 132 ff Sonderband 2
15.03.2002 Piel Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 02.12.1997 zuletzt geändert am 11.09.2000 Erwerb und Verwaltung von Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen sowie die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter, ausgenommen die Rechtsberatung. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 60ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 07.08.1998

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