Riscovery AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
27.07.2011 Hollunder - - - Das am 01.12.2002 eröffnete Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (63 IN 183/02) vom 01.06.2011 eingestellt worden. - -
06.12.2002 Groeger-Scheer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01. Dezember 2002 (63 IN 183/02) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 263 Satz 3 AktG von Amts wegen eingetragen. - -
09.10.2002 Borchert - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (63 IN 183/02) vom 01. Oktober 2002 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. - -
26.08.2002 Kassen - - - Mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn als Stiller Gesellschafter ist am 23. Juli 2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 12. August 2002 zugestimmt. Die tbg erhält auf ihre geleistete Einlage eine vom Jahresergebnis der Gesellschaft unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 9,50% p.a. Von den ab Abruf der Einlage an erwirtschafteten Jahresüberschüssen erhält die tbg im übrigen 12,00%. Für einen Zeitraum in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an der Gesellschaft hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 12,00% für alle Beteiligungen. Sollte der Gesellschaft im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden zusätzliches Kapital zugeführt werden, so kann die Gewinnbeteiligung den dann geltenden Kapitalverhältnissen angepasst werden. - SB Bl.
12.07.2002 Kassen - Aufgrund der in der Satzung in § 4 Abs. 3 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 7. März 2002 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.780,00 auf EUR - - - -
12.07.2002 Kott Duisburg Aktiengesellschaft Satzung vom 16.12.1999 die Unterstützung von Versicherungsvermittlern, Versicherern sowie deren Kunden bei der Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art. Dazu gehören zum Beispiel die Auswahl, Zusammenstellung und Optimierung von Versicherungsprodukten sowie alle sonst damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, Tätigkeiten und Dienstleistungen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2004 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro 25.000 durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen nennwertlosen auf den Namen lautender Stückaktien ("Aktien") mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie ("genehmigtes Kapital") Stückaktie an Unternehmen, die mit der Gesellschaft oder mit einem mit der Gesellschaft im aktienrechtlichen Sinn verbundenen Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland in einer Geschäftsbeziehung stehen oder stehen werden und mit der Gesellschaft eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen haben, die die Ausgabe von Aktien an derartige Unternehmen vorsieht, wenn diese in bestimmtem Umfang zu der Entwicklung der Gesellschaft beitragen, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die genehmigte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als der Vorstand bis zum 31.12.2004 von der Ermächtigung Gebrauch macht. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandelrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluß des Bezugsrechts. Die Gesellschaft hat am 28.09./10.10.2001 mit Zustimmung ihrer Hauptversammlung vom 27.09.2001 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank in Bonn einen Teilgewinnabführungsvertrag (Stille Gesellschaft) geschlossen, durch den sie sich verpflichtet hat, einen Teil ihres Gewinns an diese Gesellschaft abzuführen. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 10.10.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 35-68
- - - - - - SB Bl. 72-96

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