SEB AG Filiale Leipzig

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.01.2007 Kuhnt - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 01.01.2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Von Amts wegen eingetragen gemäß Artikel 61 Absatz 6 EGHGB. - -
13.06.2006 Grimm - Die Hauptversammlung vom 11.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Aufsichtsrat-Mitgliederanzahl) beschlossen. - - - Bl. 1045-1051 SB Neue Satzung Bl. 1052- 1057 SB
- - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2005 sowie des Versammlungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der SEB Hypothekenbank AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 29208 ) verschmolzen. - -
20.10.2005 Kuhnt - Die Hauptversammlung vom 15.06.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Bekanntmachungen) beschlossen. der Betrieb aller bankmäßigen Geschäfte und der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte einschließlich des Pfandbriefgeschäftes gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 PfandBG sowie das Erbringen - - Neue Satzung Bl. 1033
26.09.2005 Kuhnt - - - - - Beschluss Bl. 1002 SB
18.04.2005 Kuhnt - - - - - Beschluss Bl. 989/991 SB
09.09.2003 Kuhnt - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2003 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) durch Streichung des Absatzes 3 (genehmigtes Kapital) geändert. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.1990 ist aufgehoben. - - - Beschluss Bl. 948 ff. SB Neue Satzung Bl. 942/947 SB
31.07.2003 Kuhnt - - - - - Bl. 932/937 SB
29.04.2003 Buttenmüller - - - Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 15.11.2002 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der (Übertragende) SEB Beteiligungsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 15260) vom selben Tage ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertarges vom 15.11.2002 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (Übernehmende) SEB AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff., 60 ff. UmwG verschmolzen. - Verschmelzungsvertrag Bl. 916 ff. SB Verschmelzungsbeschlu ss Bl. 899 ff. SB
09.12.2002 Feist - - - - - Bl. 863-886 SB
- - - - Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der (übertragenden) SEB direct GmbH in Frankfurt/Main vom 08.08.2002 ist die SEB direct GmbH auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom gleichen Tag dürch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (übernehmende) Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 60 ff UmwG verschmolzen. - Bl. 832-862 SB
04.12.2002 Feist - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.06.2002 ist das Grundkapital unter Umstellung auf Euro aus - - - -
02.05.2002 Hasselberger Leipzig Zweigniederlassung der SEB AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 6800) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.01.1950 zuletzt geändert am 09.02.2001 der Betrieb aller bankmäßigen Geschäfte und der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen (Investmentgeschäfte sind ausgeschlossen) Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04. Mai 1999 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage ist die HTB Vermögensanlagen und Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 13242) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BfG Bank AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung ist gemäß § 62 Abs. l UmwG ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der BfG Bank AG erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Skandinaviska Enskilda Banken AB, Stockholm, als herrschendem Unternehmen ist am 14. Dezember 2000 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 14. Dezember 2000 zugestimmt hat. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Februar 2001 und durch Beschluss der Hauptversammlung der SEB AG in Frankfurt am Main vom 02. Februar 2001 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02. Februar 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BfG Bank AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG verschmolzen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der (übertragende) Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Handelsbank AG in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 35132) vom 05. April 2001 ist diese Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (übernehmende) SEB AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 46, 60 ff. UmwG verschmolzen. Durch Beschluss der Hauptversammlung der (übertragende) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 28.07.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. .
09.10.2003 Grimm - - - Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der (übertragenden) SEB IT Software GmbH in Frankfurt/Main (AG Frankfurt/Main, HRB 43872) vom 19.08.2003 ist die SEB IT Software GmbH auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2003 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (übernehmende) SEB AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 46 ff, 60 ff UmwG verschmolzen. - -

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