SEB AG Filiale Schweinfurt

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
18.11.2003 Geßner Die Firma der Zweigniederlassung ist erloschen. - - - - -
20.02.2003 Baumgärtel Schweinfurt. Zweigniederlassung der SEB AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 6800) Aktiengesellschaft Satzung vom 28.01.1950 zuletzt geändert am 05.06.2002 Der Betrieb aller bankmäßigen Geschäfte und der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen. (Investmentgeschäfte sind ausgeschlossen). Ferner kann die Gesellschaft Filialen im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder dienlich sind. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge gemäß §§ 291 des Aktiengesetzes abschließen. Zwischen der Gesellschaft und der Skandinaviska Enskilda Banken AB, Stockholm, als herrschendem Unternehmen ist am 14. Dezember 2000 ein Beherrschungs- und Gewinnahführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluß vom 14. Dezember 2000 zugestimmt hat. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 9. Februar 2001 und durch Beschluß der Hauptversammlung der SEB AG in Frankfurt am Main vom 2. Februar 2001 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 2. Februar 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BfG Bank AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff UmwG verschmolzen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der (ÜBERTRAGENDE) Beteiligungsgesellschaft mbH der Deutschen Handelsbank AG in Berlin vom 5. April 2001 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (ÜBERNEHMENDE) SEB AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 46, 60 ff. UmwG verschmolzen. Durch Beschluss der Hauptversammlung der (ÜBERTRAGENDE) Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft in Berlin vom 5. April 2001 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 2001 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die (ÜBERNEHMENDE) SEB AG gemäß § 2 Nr. 1 i.V. mit §§ 60 ff. UmwG verschmolzen. Die BfG ImmoLeasing Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main, ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2001 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der BfG ImmoLeasing Beteiligungs-GmbH vom 31.07.2001 mit der SEB AG als übernehmender Gesellschaft durch Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Die SEB Capital Management GmbH, Frankfurt am Main, ist Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 04.03.1965. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1325 So.

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