Solar² AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.07.2015 Wesenburg - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
29.04.2015 Wesenburg - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (Az. 12 IN 22/09) vom 26.03.2015 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. - -
26.07.2010 Schoof Geschäftsanschrift: Peter-Henlein-Straße 2-4, 27472 Cuxhaven - - - - Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 18 S. 3 EGAktG eingetragen.
26.05.2009 Stresing - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 22/09) vom 18.05.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
16.02.2009 Klein - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 22/09) vom 11.02.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
17.11.2008 Stresing - - - Die am 07.10.2008 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals um 7.566.750,00 ist durchgeführt. - -
17.11.2008 Stresing - Die Hauptversammlung vom 07.10.2008 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 7.566.750,00 auf nunmehr EUR 398.250,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - - - -
29.10.2007 Stresing - Die Hauptversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 4 (Genehmigten Kapital) beschlossen. - Unter Aufhebung des noch bestehenden genehmigten Kapitals 2006/II hat die Hauptversammlung vom 05.06.2007 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.06.2012 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 2.782.500,00 EUR gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I), wobei das Bezusgrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann. Die Gewährung eines nur mittelbaren Bezugsrechts ist zulässig. - -
25.10.2006 Schlüter - Die Hauptversammlung vom 28.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3-6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 11 (Vergütung), § 12 (Ort und Einberufung), § 13 (Teilnahmerecht), § 14 (Vorsitz der Hauptversammlung) beschlossen. - Unter Aufhebung der noch bestehenden genehmigten Kapitalia 2005/I und 2005/II hat die Hauptversammlung vom 28.06.2006 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.06.2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 1.200.000,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006/I), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, das Grundkapital mit - Satzung Bl. 214 ff. Sdb.
30.06.2006 Krüger - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.08.2005 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2005/II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 665.000,00 EUR auf 7.965.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.05.2006 und Ergänzung vom 28.06.2006 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das genehmigte Kapital vom 10.08.2005 (genehmigtes Kapital 2005/II) ist damit voll ausgeschöpft. - Unter Bezugnahme auf die Eintragung vom 10.02.2006 ist die unter lfd. Nr. 1 eingetragene Ermächtigung wegen der späteren Änderung des § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung ohne deren Ausnutzung mit heutiger Eintragung von Amts wegen gelöscht worden.
23.03.2006 Tiedemann - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.08.2005 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2005/I und genehmigtes Kapital 2005/II) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.210.000,00 EUR auf 7.300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.03.2006 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das genehmigte Kapital vom 10.08.2005 (Genehmigtes Kapital 2005/I) ist damit ausgeschöpft. Das genehmigte Kapital vom 10.08.2005 (Genehmigtes Kapital 2005/II) beträgt nach teilweiser Ausnutzung in Höhe von 585.000,00 EUR noch 665.000,00 EUR. - Beschluss Bl. 30 ff. Sonderband II Satzung Bl. 32 ff. Sonderband II
10.02.2006 Scharff - Die Hauptversammlung vom 10.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 und Abs. 4 (Genehmigtens Kapital 2005/I und 2005/II) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - Satzung Bl. 3 ff Sdb. II
23.11.2005 Stöber - Die Hauptversammlung vom 10.08.2005 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 401 - 408 Sonderband
- - - - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 401 - 408 Sonderband
16.11.2005 Stöber - Die Hauptversammlung vom 10.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 5 (Grundkapital, Inhaberaktien), § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrat), § 12 - - - -
12.09.2005 Behlke Cuxhaven wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Vermögensgegenständen - auch durch Aktientausch - sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen, 1) Handel mit Energie und Energieträgern, 2) Erstellung und Vermarktung von Konzepten zur Energieeinsparung und - optimierung sowie die Erbingung von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, 3) Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Energieerzeugnissen für den Umwelt- und Energiebereich sowie von ressourcenschonend produzierten Erzeugnissen, 4) Übernahmen der Geschäftsführung in Tochtergesellschaften und beteiligten Unternehmen mit deren gleichzeitiger Ausrichtung am strategischen Konzept der Unternehmensgruppe. soweit der Ausschluss erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder Prokuristen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder im Namen der Gesellschaft und zugleich für einen Dritten Rechtsgeschäfte tätigen können. Satzung Bl. 221 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 08.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.09.2005.
- - für Spitzenbeträge. - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen - -

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