SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Im Spitzerfeld, 25, 69151, Neckargemünd
Kapital: 512000.00 EUR
Zweck: 1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Fort- und Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen und der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Darüberhinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein, die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgungen inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
22.02.2006 Kretz Neckargemünd Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.10.1995 und 17.11.1995 zuletzt geändert am 28.03.1996 Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der Ziele der Stiftung Rehabilitation durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Rehabilitation einschließlich ergänzender Beratung und Betreuung vor allem für Jugendliche und Heranwachsende. Die Gesellschaft errichtet und unterhält die hierzu erforderlichen Unternehmen und Betriebe. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft dienen. Sie kann hierzu insbesondere andere Unternehmen und Betriebe errichten oder sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt wird. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 07.02.1996 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 95 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 83

Firmendokumente

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SRH Energy GmbH GmbH Bad Mergentheim Johann-Hammer-Str., 22, 97980, Bad Mergentheim
Berufsbildungswerk Borthen GmbH GmbH Borthen Dorfplatz, 4, 01809, Borthen
SRH Medinet GmbH GmbH Naumburg (Saale) Scharnhorststraße, 40, 39576, Naumburg (Saale)
SRH Aufzüge GmbH GmbH Bremen Ostertorstaße, 25-31, 28195, Bremen
SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung der Jugendhilfe, der beruflichen Rehabilitation und medizinischen Versorgung, der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, der Fort- und Weiterbildung, der anwendungsbezogenen Forschung und Lehre, der Betreuung von behinderten und nicht behinderten Menschen und der Entwicklung und Beratung in Rehabilitation, Medizin und Sozialwissenschaften sowie der schulischen Bildung, Erziehung und Gesundheit. Darüberhinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Ersteingliederung junger Menschen mit Behinderung und durch Unterstützung dieser Personen. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein, die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgungen inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Ziele der SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 512000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Neckargemünd, Im Spitzerfeld 25, 69151. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SRH Berufsbildungswerk Neckargemünd GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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